Hallo,
ich habe eine Frage, und zwar lassen sich meine Frau und ich scheiden. Wir sind seit 14 Jahren verheiratet und haben in der Zeit durch Hausbau und Anschaffungen Schulden in Höhe von 199,832 € aufgebaut. Wir haben uns darauf geeinigt das ich alle Schulden übernehme und meine Frau daraufhin keinen Unterhalt bekommt. Das Sorgerecht für den Sohn liegt bei beiden, aber er wird bei mir leben.
Meine Frau zieht nun aus und wird Hartz IV beantragen da sie zurzeit Arbeitslos ist, einen Wohnberechtigungsschein hat sie bereits von der Stadtverwaltung bekommen. Wie sieht das nun bei Hartz IV aus, kann ich als Ehemann trotz Vereinbarung zum Unterhalt zu Zahlungen verpflichtet werden, bzw. wird mein Einkommen überhaupt angerechnet, da sie ja nicht mehr bei mir wohnt wenn es zur Leistung kommt??
Hoffe Ihr könnt mir helfen.
Grüße
Andre