Hallo liebe Mitglieder dieses Forums,
ich bin freiberuflicher Jobcoach bei einem staatlichen Bildungsträger.
Wir betreuen Einzelpersonen die ALG II beziehen für ca. 3 Monate intensiv in allen Lebenslagen.
Hier geht es um einen sehr lieben Kunden meiner Maßnahme.
Er lebt alleine in einem alten Gehöf. Dort hat er Wohnrecht, das Anwesen gehört dem Bruder.
Letzte Woche habe ich das Gehöf besichtigt und sehe hier dringenden Unterstützungsbedarf. Der Teilnehmer lebt in einem uralten Haus, bisweilen in einem Raum der nicht mehr als 2 m² hat. Dort ist ein kleiner Holzofen, der mehr oder weniger funktionsfähig ist.
Ein anderer Teil des Hauses ist weitgehend renoviert. Leider sind die Räume (Küche und Wohnzimmer in einem Raum) nicht beziehbar, da kein Holzofen vorhanden ist.
Ich möchte den Kunden sehr gerne unterstützen, dass er seine Lebensqualität etwas verbessern kann. Die kleine Kammer, in der er schläft, ist absolut unzumutbar (schlecht verputzt), dunkel, kalt. Bett auf Europaletten.
Haben wir eine Chance, über die ARGE/Jobcenter finanzielle Unterstützung für eine Notausstattung, insbesondere einen Holzofen zu erhalten?
Bei Familien weiß ich, dass es über eine Erstausstattung bezahlt wird.
Wie ist es bei Alleinstehenden, die ein Wohnrecht in einem Haus haben?
Vielen Dand schon jetzt für die Antworten.
Liebe Grüße