Hallo,
habe mich vor kurzem hier ein bisschen umgesehen und habe mich entschlossen, mich bei euch zu registrieren. Da ich selbst arbeitslos wurde und in Harz 4 gekommen bin. Dass das doch sehr komplex ist und ich mich auch erst damit befasse, bräuchte ich von euch einen Rat.
Folgendes, ich war vor 3 Wochen noch arbeitslos und bin dann in Harz 4 gerutscht. Leistungen zu Harz 4 sind noch in der Bearbeitung und wird so die Sachbearbeiterin mir sagte, auch genehmigt. Jetzt habe ich aber vom Arbeitsamt ein Schreiben bekommen, wo ich meine Nebentätigkeit angeben soll. Ich habe vor 2 Wochen mein Gewerbe abgemeldet und musste das auch bei meiner Anmeldung zu Harz4 angeben.
Der Brief ist ohne eine Folgenbelehrung, bzw. steht eben noch unten, "Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet... " ( hoffe ich schreibe das so richtig ).
Ich schreibe es hier mal auf:
Ihre Nebentätigkeit
Sehr geehrte Herr ...............,
Sie waren selbständig tätig.
Ich muss nun prüfen, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten. Dafür benötige ich zusätzliche Angaben. Bitte senden Sie das beigefügte Formular bis zum 31.12.16 ausgefüllt zurück-
Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet ( § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I ) Wenn Sie nicht mitwirken, muss ich Ihnen die Leistung entziehen. ( § 66 SGB I )
Mit freundlichen Grüßen
..................
Das ist der ganze Brief. Ist der Brief damit komform, rechtens was die Ausführung des Schreibens betrifft ?
Sollte das Thema hier nicht reinpassen, bitte ich um eine Verschiebung.
Vielen Dank schon mal im voraus.