Anspruch auf ALG II (schwanger) ?

  • Hallo Community,


    wir wenden uns nun hoffnungsvoll an euch, um bei uns etwas Licht ins dunkle zu bringen.


    Meine Freundin ist schwanger, 19J., und der ET ist der 21.12.2016. Sie wohnt noch bei ihren Eltern in einer eigenen kleinen Wohnung, der aber nur zum schlafen genutzt wird. Sie sollte eigentlich dieses Jahr (2016) noch eine Ausbildung anfangen, da hat uns natürlich die Schwangerschaft einen Strich durch die Rechnung gemacht. (Bitte keine Vorhaltung, haben wir genug von :rolleyes:)


    Nun bestreiten Eltern und Schwester von ihr, dass sie Ansprüch hätte. Aufgrund von zu hohem Einkommen Elterlicherseits und dem eigenen Haus, hätte sie keinen Anspruch. Ich halte dagegen und behaupte, dass sie eine eigene BG gründet, durch unsere kleine. Was stimmt den nun? Ich selbst bin noch in der Ausbildung (2. LJ) und werde vermutlich durch meine Note vorziehen können, sodass ich im Dezember - März (2017 - 2018) meine Prüfung machen kann.


    Wie sieht es nun aus? Hat sie eigenen Anspruch auf ALG II? Sie möchte, sofern es hier keinen Streit gibt, auch in dem elterlichen Haus wohnen bleiben. Mietanteil sollte demnach auch inbegriffen sein, oder?


    Danke schonmal für die Hilfe :-)


    Grüße an euch :D

  • Genau das ist, was die Eltern nicht wollen. Sie haben selbst wenig Geld und möchten an sie keinen Unterhalt zahlen. Es gibt immer wieder Ärger/Streitigkeiten. Solang wir hier Mietfrei wohnen können, werden wir das auch weiterhin machen. Die Frage ist nur: Wird das Jobcenter an die Eltern herantreten zwecks Unterhalt? Oder bekommt sie ganz normal ALG II ?


    Edit: Oh, nun hab ich mich verlesen. Meine Eltern sind auch zu Unterhalt verpflichtet? Wusste ich garnicht :confused:
    Aber ALG II und zur Not eine Wohnung mit Übernahme vom Jobcenter wäre Machbar ? :confused: