Wohngeld bei vorübergehender Arbeitsstundenreduzierung wegen schlechter Auftragslage

  • Hallo, mein Sohn arbeitet auf einem Friedhof und seine Arbeitsstunden sollen vom 01.12.16 - 31.03.17 auf 20 Stunden reduziert werden.
    Hat er für diesen Zeitraum Anspruch auf Wohngeld oder wird das gesamte Jahreseinkommen mit gerechnet? Woher kann er sonst noch Zuschüsse erhalten. Ich weiß noch nicht, ob er unter oder über der Hartz IV Grenze liegen wird.
    Danke für Antworten.

  • So einfach können Arbeitsstunden nicht reduziert werden. Dazu bedürfte es einer Änderungskündigung und da gibt es Kündigungsfristen und ggf. muss eine Sozialauswahl eingehalten werden. Ist das ein Friedhof in öffentlicher Hand, d. h., dass dein Sohn im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist? Wieso soll er weniger arbeiten?


    Wie alt ist dein Sohn und wohnt er allein zur Miete?