Wielange vor ALG II muss Vermögen aufgebraucht sein?

  • Hallo,


    derzeit lebe ich im Ausland und habe Gott sei dank nichts mehr mit dem JobCenter zu tun.
    Leider werde ich in Zukunft voraussichtlich zurück in die Hatz4 Mühle müssen.


    Nun meine Frage, wie lange vor dem ALG II Antrag muss ich zu viel Vermögen aufgebraucht haben, damit das Amt keine Probleme macht?

  • Nun ja, es kommt drauf an, von wieviel Vermögen wir überhaupt sprechen. Kein JC wird sich mit "Das hab ich innerhalb von 3 Monaten verbraucht." zufrieden geben, wenn wir von 500.000 Euro reden. Was anderes ist es, wenn jemand 10.000 Euro hatte und dann innerhalb von 7 oder 8 Monaten auf 3000 Euro runter ist. Davon hängt es dann auch ab, für welchen Zeitraum (es sind aufgrund des Schenkungsrückforderungsparagrafen sogar bis zu 10 Jahre möglich) Kontoauszüge verlangt werden.


    Wenn ein fremdes JC von dir wegen Unterhalt Auskunft verlangt, dann geht es wohl um Unterhalt für ein Kind oder einen geschiedenen/getrennten Ehepartner. Natürlich musst du diese Auskunft geben, der Unterhaltsanspruch ist auf das Jobcenter übergegangen. Ansonsten droht Bußgeld und eine Auskunftsklage beim Familiengericht.

  • Deine Frau wird ihren Popo dann auch bewegen können. Das erste Kind muss nicht zurückstecken, nur, weil es ein zweites Kind gibt. Kinder haben immer Vorrang vor dem Unterhalt gegenüber dem Ehegatten. Der kann nämlich malochen gehen und selbst zusehen, wie er überlebt.


    Falsche Denke deinerseits. Aber von Anfang an.


    Und irgendwas an Vermögen scheinst du ja zu haben, woraus du Unterhalt zahlen könntest, sonst könntest du auch im Ausland nicht überleben. Dass das Leben nicht nur zu faulenzen und fi..en gemacht wurde, hast du wohl noch nicht raus, oder?