Sozialleistungen beantragt - bräuchte Rat

  • Hallo Community,


    ich bräuchte einmal Rat.


    erstmal zur Vorgeschichte: Aufgrund der Vergangenheit habe ich starke psychische Probleme, weswegen ich schon seit längerer Zeit in Behandlung bin.
    Ich hatte vor ca. 2 jahren ein Studium angefangen, was ich jedoch abbrechen musste, da ich 25 Jahre alt geworden bin und daher nicht mehr finanzieren konnte. Die Krankenkasse kam dazu und Bafög wurde nicht bewilligt, da meine Eltern zuviel verdienten.
    Jedoch konnten meine Eltern mir nix dazusteuern, da sie ein Haus abbezahlen und daher selbst am Minimum leben.
    Vorher hatte ich mich mit Plasmaspenden über Wasser gehalten.
    Anschließend hatte ich Hartz4 beantragt, war eine ein Mann Bedarfsgemeinschaft und bekam den Regelsatz und einen Zuschuss wegen den Mietkosten bei meinen Eltern.
    Jetzt habe ich jedoch Bescheid bekommen, dass ich für Sozialleistungen nach dem zwölften Sozialgesetzbuch berechtigt bin.


    Das momentane Problem: Meine Eltern sollen alles offenlegen. Jedoch sehen sie das nicht ein, da es ein ein sehr großer Aufwand ist, alles zusammenzusuchen und kaum Zeit dafür haben, und ich sowieso vor hatte in ca. 2 Monaten auszuziehen.
    Davon abgesehen könnten sie sowieso nichts dazusteuern und fühlen sich in ihrer Privatssphäre verletzt, da sie nix beantragt haben.
    Bin mittlerweile 26 und bezahle auch alles selber von dem Hartz 4 Satz: Lebensmittel etc.
    Hatte das auch angesprochen und die Person beim Amt meinte, meine Eltern sollten ein formlosen Schreiben aufsetzen, wo drin steht, dass sie das nicht offenlegen.


    Meine Frage ist daher, sind meine Eltern wirklich dazu verpflichtet alles offenzulegen und müsste mein Bruder auch alles offenlegen? da er ja auch zur Haushaltsgemeinschaft gehört.
    Könnte das Probleme verursachen, wenn meine Eltern jetzt ein formlosen Schreiben aufsetzen?
    Oder habe ich ein falsches Verständnis von Haushaltsgemeinschaft?
    Ich hatte auch gelesen, dass man eventuell Probleme mit dem Amt bekommt, wenn man ausziehen möchte, da es für sie günstiger ist, wenn man man bei den Eltern wohnen bleibt.
    Jedoch wäre es schon allein für meine psychische Erkrankung ( sehr starke Sozialphobie, Depression ) sehr gut, wenn ich komplett auf eigenen beinen stehen würde, ich möchte ja auch so schnell wie möglich wieder aus der Situation raus.


    Der Text ist jetzt sehr lang geworden, aber ich dachte, wenn ich ein bisschen weiter aushole, ist alles einfacher zu beantworten. :)
    Wenn noch irgendwas an Informationen fehlen sollte, einfach bescheid sagen.



    Mit freundlichen Grüßen
    Sven

  • Ja, sind sie. Sie sind deine Eltern und als Verwandte 1. Grades dir lebenslang zu Unterhalt verpflichtet. Da du aufgrund Erwerbsunfähigkeit auch nicht auf eine Erwerbsobliegenheit verwiesen werden kannst, muss eben geprüft werden, ob sie unterhaltsfähig sind.


    Ein Jobcenter-SB wird dir so eine Frage auch nicht korrekt beantworten, weil im Unterschied zum Sozialamt du dort als erwerbsfähig geführt worden bist, d. h., dass deine Eltern nicht zu überprüfen waren, weil man davon ausging, dass du arbeiten gehen kannst.


    Sollten deine Eltern die Auskünfte nicht erteilen, droht ihnen ein Bußgeld.

  • Na ja, lebenslang... So nun auch wieder nicht. Sollte das Kind dauerhaft erwerbsunfähig sein, dann gäbe es ja Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII. Da müssten die Eltern schon über 100.000 Euro Jahreseinkommen haben, damit sie zahlen müssen. Ich gehe in vorliegendem Fall davon aus, dass die Erwerbsminderung noch nicht auf Dauer festgestellt wurde und daher das 3. Kapitel greift, die Eltern also auf Unterhalt geprüft werden müssen.