Hallo, ich habe die Sparbüchse meines Kindes in Scheine wechseln wollen, da es sich schon um viel Kleingeld mittlerweile handelte (als Sparbüchse diente ein grösseres zuschraubbares Gefäss).
Also gingen wir zu Bank gingen, sagte man mit dass das Wechseln nur als Einzahlung auf ein Girokonto ginge (Wechselautomat nur mit Girokarte funktioniert). Andere Automaten gäbe es nicht.
Da stand ich erstmal verdutzt da und (da ich wohl nicht damit rechnete) machte ich es dann doch und es waren ca. 300Euro insgesamt die als Kleingeldsumme herauskamen.
Das Geld war nun also als Einzahlung meinem Konto gutgeschrieben. Muss dazusagen, das mein Kind kein eigenes Konto hat, daher musste ich so vorgehen, wie gesagt ich rechnete nicht mit dessen Folgen...
Also hebte ich das Geld ein paar Minuten später wie ab um es meinem Kind zu geben.
Nun - weiss jmd. Rat ob es sich hierbei um einen Sonderfall handelt, oder muss ich beweisen, das es genauso von statt ging.
Bitte um eure Mithilfe, meine die sehen das doch wegen den Kontoauszügen die bereits gefordert werden...geht über die 100euro hinaus,
die also Einzahlung erlaubt sind..
Vielen Dank schonmal.