Dringendes Harz4 abgelehnt

  • Lange Rede, kurzer Sinn: Du bist unter 25 Jahre alt und bildest mit deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn ihr Einkommen auch für dich ausreicht, dann gibt es nichts für dich. Einfach auszuziehen, würde bedeuten, dass du ggf. Regelsatz, aber kein Geld für die Miete bekommst. Nach deiner Schilderung bist du sowieso erwerbsunfähig, d. h., dass deine leiblichen Eltern dir so oder so zu Unterhalt verpflichtet sind. Hast du überhaupt schon eine Ausbildung?

  • Ganz ehrlich für solche Sachen hat man doch Eltern. Ich bin selbst Mutter. Bevor ich mein Kind vom Staat finanzieren lasse, sehe ich zu, dass ich das selbst geregelt bekomme. Da du noch U 25 bist sind sowieso noch deine Eltern für dich zuständig. Meine Tochter musste auch zu Hause wohnen bleiben bis sie 25 Jahre alt war. Aber nicht, weil dann der Staat für sie gesorgt hat, sondern weil sie dann ihre zweite Ausbildung beendet hatte, einen festen unbefristete Job hatte und bereits einiges angespart hatte, damit sie auch ihre Wohnung einrichten konnte. Für mich hört sich das bei dir an, als wenn du bis auf Weiteres überhaupt nicht in der Lage bist, überhaupt mal Geld zu verdienen oder sogar eine Ausbildung zu machen. Was hast du denn seit deiner Entlassung aus der Schule gemacht?

  • Wie hoch ist die Miete, wie alt sind die Geschwister, die dauerhaft bei euch wohnen? Haben sie schon eigenes Einkommen? Bist du wenigstens ausbildungssuchend gemeldet, dass deine Eltern noch Kindergeld für dich bekommen?


    Du httest eingangs geschrieben, das JC hat euren Bedarf berechnet, dem Einkommen gegenüber gestellt und festgestellt, dass kein Anspruch besteht. Ich gehe davon aus, dass das JC korrekt gerechnet hat. Dass das Geld gefühlt nicht reicht, ist was ganz anderes als rechnerisch.


    Und das mit deinem Vater ist schon sehr komisch. Zum einen hast du keinen Kontakt und zum anderen hat er angeblich Zugriff auf deine 10.000 Euro gehabt, obwohl du seit 5 Jahren volljährig bist und zum Zeitpunkt des Autokaufs (wenn ich mich recht erinnere schriebst du in deinem Roman was von 20 Jahren) bereits seit 2 Jahren volljährig warst. Wie soll denn ein Vater auf das Geld einer anderen Person zugreifen können, zu der man keinen Kontakt hat und dann wohl auch keine Kontovollmacht?!

  • Ich komme bei deinen ca. Angaben auf 17 Euro ALG 2. Wahrscheinlich verdient aber dein Stiefvater nicht genau 2000 Euro, so dass auch genausogut tatsächlich kein Anspruch bestünde. Haben es deine Eltern mal mit Wohngeld oder Kinderzuschlag versucht?


    Was hast du denn nun eigentlich seit Schulabgang gemacht? Welchen Abschluss hast du, seit wann bist du nicht mehr in der Schule? Wie dachtest du, wie es bei dir in Zukunft weitergehen soll?

  • Bei 2500 Euro Lohn von ihm und 400 Euro Lohn bei deiner Mutter kommt nichts raus. Da liegt ihr ca. 480 Euro überm ALG 2, es ist also auch noch rechnerisch genug Geld da um deine freiwillige KV/PV zu zahlen. Da kommt nichts raus.


    Wenn du in der 7. Klasse die Schule verlassen hast, unterlagst du der Schulpflicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Schulamt da seelenruhig zugeschaut hat, wie deine Eltern die Schulpflicht verletzt haben? Danach dürfte die Berufsschulpflicht gekommen sein. Auch da wurde seelenruhig zugesehen, dass du lieber zuhause rumlümmelst?


    Keinen Plan kann man ja nun auch nicht sagen. Immerhin verfolgst du offensichtlich recht zielstrebig, ALG 2 zu beziehen. Da bist du anscheinend sogar fähig und in der Lage, ohne Schweißausbrüche zum Amt zu laufen. Kann mir doch niemand sagen, dass man es in angeblich 10 Jahren nicht geschafft hat, dich gesundheitlich zu stabilisieren oder aber festzustellen, dass das hoffnungslos ist und du erwerbsunfähig bist. Gerade die Berufsberatung mit ihrer Reha-Abteilung hätte da große Hilfe leisten können. Du scheinst aber -außer eben nichts zu tun- nichts getan zu haben.


    So, wie du das angehst, wird das nie was. Deine Ausrichtung nur auf Geld wird dir nicht weiterhelfen.

  • Wenn das alles so war, wenn es medizinische Belege gab, dann hättest du deinen Arsch schon vor Jahren in Richtung Reha-Berugsberatung schwingen können. Man hätte dich zum Psychologischen Dienst geschickt und dann vielleicht in eine theoriereduziertie Ausbildung, also eine Ausbildung, bei der du ganz wenig Schule gehabt hättest. Aber nein, statt dessen fällt dir mit 23 auf einmal ein, dass du ja Kohle für das Auto brauchst, dass du gar nicht haben wolltest.


    ALG 2 bekommst du jedenfalls nicht, da ihr alle bedürftig sein müsstet. Und wenn du krank bist, sind sowieso deine Eltern unterhaltspflichtig.

  • Erstmal: es heißt FRAU Turtle.


    Zweitens: Berufsberater kommen in die Schulen und wenn du dort verhaltensauffällig warst und deine Probleme berichtet hättest, dann hättest du auch Hilfe erfahren. Wenn du allerdings ab Klasse x einfach nicht mehr hingegangen bist und dann auch selbst nicht Weg zur Berufsberatung gefunden hast (sorry, selbst der Dümmste weiß doch, wo er hin muss, wenn er eine Ausbildung oder Beratung zu Schulabschluss/Ausbildung will), dann ist das arg traurig. Wobei sich da wohl, zumindest solange du minderjährig warst, deine Eltern mal an die Nase fassen müssten. Gibts ja wohl nicht, dass die zugesehen haben, dass du einfach die Schule verlässt, rumfaulenzt und von einer Depri in die andere fällst. Anstelle, dich umzuschulen oder zur Berufsberatung o. ä. zu schicken. Anscheinend scheint es deinen Eltern doch zu gefallen, dich durchfüttern und bemuttern zu müssen, obwohl andere in deinem Alter schon mitten im Berufsleben stehen. Klingt ja fast so ähnlich wie der Bericht kürzlich, wo man ein fast 50jähriges "Kind" bei den Eltern "befreit" hat.