Frage zum vorhandenen Minnijob Sachbearbeiter verlangt Kündigung

  • Hallo zusammen.
    folgender Sachverhalt.
    Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente und zusammen mit meiner Ehefrau deshalb auch ALG 2.
    meine Frau hat seit über 7 Jahren einen Minnijob vorher 400 € jetzt 450 € .
    seit neuestem wird Sie monatlich zum Jobcenter ( dort zuzständige Minnijob abteilung gebeten um sich jedesmal die gleiche Litanei zu dem Thema anzuhören.
    Sie soll sich darum bemühen das Ihr Arbeitgebe sie als Teilzeitkraft beschäfftigt.


    Sollte dies nicht so langsamm gelingen verlangt der Sachbearbeiter das meine Frau den Minnijob afgibt / kündigt und sich eine Vollzeitstelle sucht.


    Kann doch wohl nicht sein.


    Kan jemand vieleicht mit einer Vorschrift oder einem Gestzt helfen da so eine Vorgehensweise ja fast schon an Nötigung grennzt.


  • Sollte dies nicht so langsamm gelingen verlangt der Sachbearbeiter das meine Frau den Minnijob afgibt / kündigt und sich eine Vollzeitstelle sucht.


    Kann doch wohl nicht sein.


    Kündigen, ohne besser bezahlte Arbeit anzutreten, ist Murks.


    Natürlich hat der Arbeitgeber die Wahl: Gehalt und Status der Beschäftigung aufstocken oder er läuft Gefahr, daß die billige Arbeitskraft einmal einach nicht mehr zur Verfügung steht. Weil woanders eingesetzt bzw. weil es woanders besser bezahlte Arbeit gibt. An dieser Stelle ist aber auch zu sagen, daß die Arbeitgeber die Spielregeln des ALG II beherrschen sollten, zu mindest aber zwingend kennen sollten, so sie ALG II - Aufstocker haben.


    Richtig ist folgendes Verhaltan: Bewerben, Bewerben und nochmals Bewerben um eine SV- pflichtige Stelle suchen bzw. anstreben. Ist die sicher, also liegt der Arbeitsvertrag unterschriftsreif vor, dann, und erst dann ist der Minijob zu kündigen.


    Grundlagen: § 2 SGB II und § 10 SGB II.


    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/2.html
    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Sollte dies nicht so langsamm gelingen verlangt der Sachbearbeiter das meine Frau den Minnijob afgibt / kündigt und sich eine Vollzeitstelle sucht.


    Kann doch wohl nicht sein.



    Nun die Frage, ob der SB genau das so und explizit so fordert. - Was steht in der EGV ??


    Dann liegt m.E. der Fall für eine Fachaufsichtsbeschwerde vor. Es kann möglicherweise sein, daß er (sie) ein Verhalten verlangt, welches den Tatbestand nach §31 Abs. 2 Satz 1 SGB II (Pflichtverletzzungen) beschreibt. Also nicht nur sanktionsbehaftet, auch optional mit der Möglichkeit eines Regresses verbunden. Also, hier ist Vorsicht geboten. Reihenfolge und Vorgehensweise beachten.


    Nochmals!! ERST Bewerben und eben erst, wenn eine finanziell besser gestellte Arbeit vertragsrechtlich vorliegt, erst dann den Minijob aufgeben. Die Stelle muß man nämlich erst einmal haben.


    Dann aber, wenn man die höherwertig bezahlte Arbeit hat: Unbedingt auch tun, also annehmen. Denn: Wird der Antritt der besser bezahlten Arbeit vereitelt, treten genannte Folgen auch ein.


    Denn eines muß auch klar sein, der bisherige Arbeitgeber konnte und kann das Arbeitsverhältnis aufbessern. Tut er es (aus welchen Gründen auch immer) nicht, hat das die Konsequenz für ihn, daß die Billigkraft fort ist. Ich weiß, da wird gerne gepokert. Aber das sollte eigentlich das Problem des Arbeitgebers sein.

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  • Fachaufsichtsbeschwerde, für jemanden, der nur seinen Job macht? Lass die Vögel mal am Himmel, Spejbl. Kein Vermittler verlangt die Kündigung und dann erst die Stellensuche. Es wird wohl eher darum gehen, dass die Frau dann Vermittlungsvorschläge etc. bekommt.


    Und ja, es kann verlangt werden, die Stelle aufzugeben, sowohl für Arbeit als auch für Maßnahmen, vgl. § 10 SGB II:


    (2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil



    5. sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.


    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.

  • Natürlich ist das Bestreben zu suchen, aus dem Minijob eine SV-Stelle zu machen - ich weiß nicht, was sich der TE da vorstellt? Es liegt im Sinne jedes Einzelnen, die Bedürftigkeit so gering wie möglich zu halten - und wenn die Möglichkeit besteht, aus einem Minijob eine SV-Beschäftigung zu machen, ist diese auch zu nutzen.

  • Hallo Turtle, sehe ich genauso. Natürlich macht der SB lediglich seine Arbeit.


    Nur die Formulierung des Fragestellers hat mich zu der Rückfrage veranlaßt. Deswegen das:


    Nun die Frage, ob der SB genau das so und explizit so fordert. - Was steht in der EGV ??


    Gut, wird wohl nur ein Mißverständnis sein. Nix für ungut.

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  • Dennoch eine Bemerkung dazu.


    Wegen einer Maßnahme, die das JC u.U. plant, ist die Erwerbstätigkeit natürlich nicht zu beenden. Die Maßnahme mindert ja nicht die Bedürftigkeit.


    In so einem Fall hat der 1. Arbeitsmarkt (in diesem Falle der Minijob) Vorrang, da der Erwerbseinkommen bringt. Da ist es lediglich zumutbar, außerhalb der Arbeitszeiten für Arbeitsverhältnisse im 1. Arbeitsmarkt, eingesetzt zu werden.


    Darauf sollte man ggf. achten, wenn durch das JC eine Maßnahme vorgeschlagen wird. Da sind also die Arbeitszeiten abzustimmen.


    Das macht u.U. schon Sinn, und dieses Mittel wird auch dafür eingesetzt, um den Arbeitgeber dazu zu animieren, entweder weniger bis gar keine Überstunden zu verlangen, die Arbeitszeiten entsprechend zu bezahlen und/oder eine bessere (bzw. angemessene) Vergütung auszuzahlen.

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  • Da sich der TE nicht mehr meldet, gehe ich davon aus, dass ihm die Antworten nicht gefallen. Naja vielleicht haben sich die beiden das Leben nach 7 Jahren so schön eingerichtet, dass sie es als unzumutbar erachten, dass die Ehefrau jetzt mehr arbeiten soll. Von Nötigung kann jedenfalls keine Rede sein.

  • Da sich der TE nicht mehr meldet, gehe ich davon aus, dass ihm die Antworten nicht gefallen. Naja vielleicht haben sich die beiden das Leben nach 7 Jahren so schön eingerichtet, dass sie es als unzumutbar erachten, dass die Ehefrau jetzt mehr arbeiten soll. Von Nötigung kann jedenfalls keine Rede sein.


    Hallo Birgit,
    ich sehe die Bemerkung mal als Sarkassmus an.


    Erst mal Dank an alle die mir geantwortet haben.
    Ich komme leider erst jetzt dazu die Antworten zu lesen.


    Ich muß zur näheren Erklärung wohl noch einiges angeben / erklären.


    Der Sachverhalt ist folgender.
    Ich bin bis in das Jahr 2014 selbstständiger Markthändler gewesen
    und habe eine bis dahin zugesprochene Teil Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten die mit ALG 2 aufgestockt wurde und meine Frau hatte auch nach einer im Jahre 2007 erfolgten Betriebsbedingten Kündigung sofort diesen Minnijob. Vor einigen Jahren erfolgte eine Übernahme des Arbeitgebers durch eine größere Kette und dort ist Sie jetzt seit 7 Jahren beschäfftigt.


    Ich mußte im Jahre 2014 meine Selbstständigkeit aufgeben da meine Lungenfunktion und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen
    Lungenephysem und COPD Stufe 3 sowie ein Verdacht auf geschlossene TB (zum Glück geschl.) eine normale Tätigkeit nicht mehr zuließen.
    Ich bekamm zu diesem Zeitpunkt auch eine Volle Erwerbsunfähigkeitrente zu gesprochen.
    Die allerdings auch mit ALG 2 bzw.Grundsicherung wegen Arbeitsmarktpolitischen Vorschriften aufgestockt wird.
    Nach einigen Zuständigkeitsrangeleien der Jobcenterabteilungen sind wir beide, meine Frau genau so wie Ich bei ein und demselben Sachbearbeiter in der Abt. für Reha / SB gelandet.
    Meine Frau hat auch da Ihre Eingliederungsvereinbarungen unterschrieben ( jedes 1/2 Jahr )
    Außerdem wird auch dort die Abgabe der Bewerbungskostenanträge unternommen und die Bewerbungen geprüft.


    Meine Leistungen dort sind oder werden auch jeweil für 1 ganzes Jahr bewilligt und nicht wie sonst üblich nur 1/2 Jahr.


    Seit einiger Zeit ist es aber jetzt so, das Sie jeden Monat von einer anderen Abteilung des Jobcenters die für die Betreung von MinniJobs und Teilzeitkräften zuständig ist Einladungen erhält ( denen Sie selbstverständlich nachkommt ) deren Tenor immer nur ist.
    Entweder bekommen Sie jetzt bei Ihrem Arbeitgeber eine Teilzeitstelle oder Sie kündigen diese und suchen Sich was anderes.


    Meine Frau hat mehrmals mit Ihrem Chef darüber geredet aber der ist zu keiner Aussage zu bewegen und das wars.


    Ich wollte eigentlich nur wissen ob sich dieser Sachbearbeiter rechtlich korrekt verhält oder nicht.


    Und bevor die Fragen kommen.
    :rolleyes: Nein Ich habe während meiner Selbstständigkeit keine Häuser und Autos und auch keine Boote an die Seite geschafft.
    Es ist leider so gewesen das Ich gerade über die Runden gekommen bin.:rolleyes:


    Danke !!


  • Seit einiger Zeit ist es aber jetzt so, das Sie jeden Monat von einer anderen Abteilung des Jobcenters die für die Betreung von MinniJobs und Teilzeitkräften zuständig ist Einladungen erhält ( denen Sie selbstverständlich nachkommt ) deren Tenor immer nur ist.
    Entweder bekommen Sie jetzt bei Ihrem Arbeitgeber eine Teilzeitstelle oder Sie kündigen diese und suchen Sich was anderes.


    Meine Frau hat mehrmals mit Ihrem Chef darüber geredet aber der ist zu keiner Aussage zu bewegen und das wars.
    Danke !!


    Na dann werden Bewerbungen geschrieben.


    Wenn es explizit so ist, wie du schreibst, ist die Reihenfolge falsch. Erst bewerben, Arbeit suchen und dann erst, wenn die Möglichkeit besteht, eine SV- pflichtige Stelle anzunehmen, den Minijob beenden. Das ist mit dem JC zu klären. Alles Andere ist Murks.


    Kündigt sie, bevor eine Alternative unterschtriftsreif ist, gibt es Sanktion wegen zumindest grob fahrlässiger Erhöhung der Bedürftigeit.


    Nochmal: Was steht explizit im Vertrag (EGV) mit dem JC? Gibt es Stellenangebote seitens des JC? Wie ist die Pflicht/Kostenübernahme über die Egenbemühungen geregelt (z.B. Anzahl der Eigenbemühungen, Kostenübernahme bei Bewerbungen, Vorstellungsgesprächen etc.?)?


    Fazit:
    Die Grundlagen im SGB II wurden ja schon genannt (§2; §10). Und ja, der SB hat Recht, wenn es darum geht, die Bedürftigkeit zu verringern. Ja, er hat Recht, daß eine SV- pflichtige Stelle dem Minijob vorzuziehen ist. Nur in der Reihenfolge der Vorgehensweise ist so zu verfahren, daß der Minijob erst zu beenden ist, wenn die Alternative zur Unterschrift gebracht werden kann.


    Alles weitere muß vor Ort im JC geklärt werden. Vielleicht solltest du mal mit zu einem Termin deiner Frau im JC dabei sein.

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  • Wobei, an der Stelle kann ich mir gut vorstellen, daß das JC seine Forderungen noch erhöht. In Abhängigkeit von der Arbeitszeit aus Minijob und Teilzeit können beide Tätigkeiten durchaus zusammen zugemutet werden. Nämlich dann, wenn Regelarbeitszeit und Pendeldauer jeweils in Summe nicht der Unzumutbarkeit zuzuordnen sind.


    Also insgesamt 40 Std./Woche (zumindest hier im Osten) und die insgesamt 2,5 Std. Pendelzeit.


    Und, eine Kündigung des Minijobs in einem solchen Falle kommt streng genommen nur bei einer Arbeitszeitkollision in Frage. Klar, wenn sich Arbeitszeiten decken, das geht nicht. Man kann nur an einem Ort gleichzeitig sein.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Ich würde den SB mal auf die Finger klopfen und auch mal die Aufsichtsgremien des JC über dessen Vorgehen informieren. Die sollen doch froh sein, dass Deine Frau einen Minijob hat als gar keinen.
    Sann soll der SB vom Jobcenter doch Deiner Frau erklären, wo und unter welchen Bedingungen Sie eine Vollzeitstelle bekommt. Fordern und Fördern heißt die Devise. Aber seitens der JC wird nur noch gefordert und schikaniert! Dem einzelnen SB mach ich nicht mal den Vorwurf. Die bekommen auch nur Druck von oben und geben den die Betroffenen weiter! Lasst Euch nicht unterkriegen! Alles Gute!

  • Na dann werden Bewerbungen geschrieben.


    Nochmal: Was steht explizit im Vertrag (EGV) mit dem JC? Gibt es Stellenangebote seitens des JC? Wie ist die Pflicht/Kostenübernahme über die Egenbemühungen geregelt (z.B. Anzahl der Eigenbemühungen, Kostenübernahme bei Bewerbungen, Vorstellungsgesprächen etc.?)?


    So ich hab Dir dann mal die entsprechenden Passagen hier reinkopiert.
    Wobei es sich um die EGV handelt die zuletzt mit dem Sachbearbeiter der für mich auch zuständig ist gemacht wurde.
    Bei dem Sachbearbeiter der hier den Stress macht ist und wird ( da ja eine gültige EGV vorliegt ) auch keine anderslautende unterzeichnet.
    Und nachdem ich diese jetzt mal genauer gelesen habe , scheint es sich ja wohl nur um Druckaufbau und Einschüchterung zu handelnes ist ja sogar in den Zielen aufgeführt das an einer Beibehaltung gelegen ist.
    und das mit den Bewerbungen ist ja selbstverständlich.


    Ziele
    Beibehaltung und Ausbau der aktuellen Beschäftigung.


    l.Unterstützung durch Jobcenter Dortmund
    Das Jobcenter unterbreiiet lhnen Vermittlungsvorschläge, soweit geeignete Stellenangebote
    vorliegen.
    Das Jobcenter unterstützt lhre Bewerbungsaktivitäien durch Übernahme von angemessenen
    nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB ll i
    V.m. § 44 SGB lll, sofern Sie diese zuvor beantragt haben.
    Das Jobcenter unterstützt lhre Bewerbungsaktivitäten nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB ll i.
    V.m. § 44 SGB lll durch Übernahme von angemessenen und nachgewiesenen Fahrkosten zu
    Vorstellungsgesprächen, sofern die Kostenübernahme vor Fahrtantritt durch Sie beantragt
    wurde.


    2. Bemühungen von Frau .......
    Mitteilung von Veränderungen.
    Wahrnehmung von Terminen im Jobcenter.


    Diese Eingliederungsvereinbarung behält grundsätzlich solange ihre Gültigkeit, solange .......



    Gruß

  • Na dann macht deine Frau die Hausaufgaben wie schon beschrieben, und gut ist. Die Passage aus der EGV ist in Ordnung. Das ist Minimum. Da ist nichts mit Druck. Alles im Grünen Bereich. Da steht ja noch nicht einmal, wie viele Eigen-Bewerbungen in welchem Zeitraum erwartet werden.


    Und auf Stellenangebote des JC bewerben, ist auch klar. Also keine Besonderheiten. So ist hier nichts verhandelbar.


    Wenn der jetzige Chef Gehalt und Status nicht aufstocken will oder kann, ist das halt so. Deshalb Bewerbungen nach externe Arbeitgeber. Da braucht ihr euch keinen Kopf weiter machen. Einfach Bewerbungen dokumentieren, bei den Terminen im JC nachweisen. Und gut ist.


    Solange diese EGV gültig ist, gibt es keine andere EGV bzw. auf eine neu erstellte (mit verschärften Bedingungen) keine Unterschrift. Nach Ablauf der Gültigkeit für diese EGV, da muß man sehen. Da wird neu verhandelt. Ich wüßte aber nicht, in wie weit man da groß Druck machen sollte. Man kann lediglich die Zahl der Eigenbemühungen erhöhen... Und die Anzahl ist durchaus verhandelbar.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Zwischen Bewerbungen schreiben und Job bekommen liegen ja oftmals Welten. Im Zeitalter des Computers ist das Bewerbungen schreiben doch ein Klacks. Ich verstehe immer die ganzen Aufregungen nicht. Sie soll sich ja auch nur um besser bezahlte Stellen bemühen. Solange sie Hartz IV Leistungen bekommt (auch wenn es nur 1 Cent ist) muss sie sich auf besser bezahlte Jobs bemühen. Das ist nunmal Fakt.

  • Hi Birgit,


    Du hast natürlich recht, der Bezug von Sozialleistungen ist an Bedingungen geknüpft.


    Ja, geht auch per E- Mail. Einmal Prototyp erstellt und los gehts. Kostet ja i.d.R. auch kein Geld weiter. Und da ja eine Vorlage existiert, ist der Zeitaufwand ja auch nicht soooo das Problem. Und zweitens: Stimmt. Zwischen Bewerben und Neuer Job, da sind Welten.


    Wegen 1 ct., das wird es gar nicht geben. Die "Ersparnis" ist i.d.R. höher. Einsparungen bei der Rundfunkgebühr, Berechtigung für die Tafel, Sozialtickets (soweit angeboten) im öffentl. Personenverkehr ... und so weiter.


    Mal im Allgemeinen: Kalkulieren wir doch das Hartzen mal betriebswirtschaftlich aus Sicht des Verbrauchers durch.


    Irgendwie muß der allgemeine Aufwand (z.B. Verwaltungsaufwand für Anträge, Korrespondenz mit JC etc.), Bewerbungsaufwand, die Reisen zum JC & co. in Relation zur Vergütung stehen. Anträge für Reisekostenerstattung kosten auch Zeit und Aufwand.


    Ich kenne keinen, der sich wegen ein paar Groschen ALG II Aufstockung das alles antut. Zumal da eh alternative Leistungen beantragt werden. Der Mindestlohn sollte da schon rausspringen. Wobei, wie gesagt, zusätzliche Einsparungen in Folge des Hartz-Bezuges mit zu berücksichten sind.


    Ein Fuchs (also ein richtiger Fünfziger) ist da, sagen wir mal, wirklich das Minimum. Ist aber noch nicht einmal die Deckung der bürokratischen Kosten.


    Rechne mal nach: Die Anträge stellen, Dokumentation, Nachweise organisieren, Prüfen der Bescheide ggf. zugehörige Korrespondenz, das gibt halbjährl. mal locker 24 Stunden her, dann der Zeitaufwand JC-Termine (alle 2 Monate 1 Termin a 3 Stunden [incl. Reisezeit]). Dazu die erforderlichen Bewerbungen etc.


    Liebe Birgit: Das sind hier halbjährlich 24 Std. für Anträge & co, dazu 3 Termine im Halbjahr, dotiert mit 3 Stunden/Termin, also insgesamt 9 Std., da sind wir alleine schon bei 33 Std. Dann die Bewerbungen schreiben, dokumentieren etc. monatlich, sagen wir mal, 3 Stunden. Sind wir bei 18 Std. halbjährlich. Macht insgesamt 51 Stunden. Bei einem Mindestlihn von 8,50 EUR sind das 433,50 EUR. Das muß im Halbjahr schon rausspringen.


    Sind monatlich: 72,25 EUR. Und da meine ich die Leistung des JC zzgl. Folgeeinsparungen in Folge des ALG II Bezuges. Und beantragt man dann noch, die Werbunskosten (Bewerbungsfotos und z.B. -mappen, diverse Porti, Reisen zu Vorstellungsgesprächen) zu erstatten, kostet das auch Zeit.


    Was ich damit sagen will: Auch das Hartzen muß sich für den Verbraucher rechnen. Und den Aufwand-/Nutzenvergleich kann man ja ruhig mal anstellen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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