Anspruch auf Kindesunterhalt / Anspruch auf Kindergeld des im Ausland lebenden Kindes

  • Hallo Alle miteinander,


    ich bin Deutsche und mit einem Ausländer verheiratet. Wir beziehen kein Arbeitslosengeld oder dergleichen.
    Ich bin in Vollzeit berufstätig. Er hat eine Arbeit in Aussicht.
    In seiner Heimat lebt sein Sohn mit deren Mutter. Sie sind nicht miteinander verheiratet gewesen.
    Hat er die Pflicht für das Kind und sie Unterhalt zu zahlen? Muss er das hier angeben? Kann er für das im Ausland lebende Kind hier in Deutschland Kindergeld beantragen?

    Wie sähe der Status für ihn aus, wenn er mit mir ein Kind bekäme? Welche Zahlungen kämen dann auf ihn zu?

  • Also Kindergeld für das im Ausland lebende Kind gibt es nicht. Die Mutter im Ausland ist die Erziehungsberechtigte und wahrscheinlich nicht Deutsche ebenso wie das Kind sicherlich nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Wäre das Kind hier beim Vater und dir würde dem Kind Kindergeld zustehen.