Unvorhersehbare Mehrarbeit bei Minijob

  • Hallo. Ich bestreite einen Minijob als EDV-Administrator auf 450€ Basis. Ich bin vor Ort der Einzige, der in der EDV arbeitet (das Unternehmen hat ca. 15 Mitarbeiter)
    Nun habe ich gelesen, das Minijobs auch dann versicherungsfrei bleiben, wenn die monatliche 450-Euro-Grenze gelegentlich und unvorhergesehen überschritten wird. Ab 1. Januar 2015 ist ein Überschreiten des Grenzwertes unter diesen Voraussetzungen sogar bis zu dreimal möglich. 2014 galt noch ein 2-Monatswert.


    Es war bei mir der Fall, das ich letzten Monat auf Grund von Hard-Software Ausfall eine ganze Reihe Stunden zusätzlich machen musste, damit der EDV-Betrieb am Leben blieb. Dies ist in diesem Jahr bereits an 2 Monaten der Fall gewesen.


    Würde dies als "unvorhergesehenes Ereignis" einer Prüfung standhalten, und könnte ich so die zusätzlich geleisteten Stunden abrechnen, ohne den Status des Minijobs zu verlieren?


    Danke und Gruß
    Klpe

  • Also.. wenn es nicht schon zu spät ist:


    Ja, das "unvorhergesehenes Ereignis" würde einer Prüfung stand halten.
    Wichtig ist ja gleichzeitig, dass im "Jahreszeitraum" die 5400€ Gesamtentgelt nicht überschritten wird. Sonst wirst du sozialversicherungspflichtig, was Du ja als Arbeitnehmer im Minijob nicht bist!!!

  • Danke, Das mit dem Gesamtentgelt habe ich so noch nirgends gelesen. Das würde ja bedeuten, das ich bei einem Minijob mit 12 x 450€ doch keine "unvorhersehbare" Stunden aufschreiben kann. Das kann ich so nicht glauben! Bitte um belastbare Referenzen.


    Hier wird das Gegenteil behauptet und so habe ich es auch schon öfters gelesen: https://www.optimal-absichern.de/magazin/minijob.php



    Gruß
    Klaus