Hallo.
Ich bin neu in diesem Forum, und werde auch nur unter diesem Pseudonym auftreten: qwerty1
Ich hätte eine Frage zu ALG-2 ("Harz 4"), die im Titel schon angedeutet wurde.
Ich bin 18, wohne in NRW mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft, bin Schüler, habe einen Grad-der-Behinderung von 80 und bekomme Kindergeld.
Meine Frage ist nun folgende:
Ich möchte mit einem Kumpel eine UG gründen, alzu große Einnahmen werden (für's erste) nicht erwartet.
Wenn ich dies tue, mich mit ihm offiziell für das Gewerbe anmelde, dann bekomme ich ja offiziell ein Einkommen durch diese UG.
Wenn ich unter dem Betrag von 100€ verdienst pro Monat bleibe, dürfte es keinen Einfluss auf den Harz-4-Satz meiner Mutter erhalten, sehe ich das korrekt? Das muss dann bei der nächsten Anfrage des Amtes angegeben werden oder durch mich selbst?
Und wäre es erlaubt, mir quasi qua Satzung einen maximalen Verdienst von 100€ zu setzen, womit verhindert wird, dass beim Wachstum des Unternehmens später "versehentlich" zu viel kommt...
Könntet ihr mich bei dieser Sache vielleicht mal "aufhellen" - Vielen Dank!
Der qwerty1