Hallo,
ich bin Student (BAföG-Bezieher) und bilde zusammen mit meiner Frau (ALG-II-Bezieherin) und unserem gemeinsamen Kind eine Bedarfsgemeinschaft (nicht verheiratet).
Vor dem aktuellen Bewilligungszeitraum von BAföG für mich und auch vor der Leistung von ALG II für meine Frau, habe ich mein Studium mit Hilfe meiner Eltern finanziert, allerdings nur zum Teil, was dazu führte, dass sich sukzessive Verbindlichkeiten auf meinem Girokonto anhäuften (Belastung des Dispo). Diese bestehen bis heute.
Nun möchte ich endlich, vor allem um die recht erhebliche Zinslast zu drücken, durch Mehrarbeit im Rahmen meines Mini-Jobs (450€-Basis) diese Verbindlichkeiten abtragen. Seitens BAföG gäbe es da kein Problem, da man ja pro Kalenderjahr 5.400€ Nebenverdienst anrechnungsfrei erzielen darf.
Nun meine Fragen:
1. Inwiefern ist mein zu diesem Zweck (Schuldentilgung) erzielte Einkommen auf den ALG-II-Bedarf unserer BG anrechenbar?
Zu beachten wäre der Aspekt: Wäre dieses Einkommen anrechenbar, würde ich diese Mehrarbeit umgehend wieder einstellen. Meine Hauptbeschäftigung und Vollzeittätigkeit ist schließlich das Studieren.
2. Könnte ich im Falle der grundsätzlichen Anrechenbarkeit dieses Einkommens meine Schulden, welche sich ja einzig aus der Notwendigkeit der Studienfinanzierung ergeben haben, als "besondere Last" o.ä. bei der Bedarfsermittlung geltend machen?
Da ich gegenüber dem Jobcenter immer gerne mit Gerichtsbeschlüssen und Gesetzestexten argumentiere, wären mir Hinweise darauf die liebsten. Aber auch allgemeine Antworten, Hinweise und Ratschläge nehme ich dankbar entgegen.
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!