Miete an Eltern - keine Angabe derer Einkommensnachweise - Notlage

  • Guten Tag,


    ich habe folgendes Problem und konnte meine exakte Situation leider nicht im Forum finden;


    ich bin 26 Jahre alt, in zwei Wochen 27. Ich habe im Juli, also vor zwei Monaten meine Ausbildung beendet und habe während dieser mietfrei bei meinen Eltern gelebt, auch haben sie mich in der Ausbildung finanziell unterstützt, diese Unterstützung endete allerdings mit Abschluss der Ausbildung.


    Momentan bin ich nun auf Jobsuche und habe auch Aussichten, Anfang August musste ich aber dennoch einen Antrag auf ALG 2 stellen da ich weder Ersparnisse habe noch meine Eltern mich weiter unterstützen, im Gegenteil zahle ich nun auch Miete für ein Zimmer in der Wohnung. Die Miete beträgt 210 Euro für ein Zimmer. Auch führte, bzw führe ich eigentlich einen eigenen Haushalt, also Essen, Wäsche usw bezahle ich selbst.


    Das Jobcenter möchte allerdings nun Einkommensnachweise meiner Eltern, also der in der sog. "Haushaltsgemeinschaft" lebenden Personen. Die Mitarbeiterin hat mir erklärt, das Aufgrund §9 Abs 5 meine Eltern verpflichtet wären ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen damit mein Antrag überhaupt bearbeitet werden kann, da ich Miete zahle.


    Meine Eltern möchten aber keine Dokumente offenlegen und ich kann sie ja nicht dazu zwingen. Nun bin ich in der Situation das ich bereits Mietschulden habe und sozusagen von Wohnungslosigkeit bedroht bin sofern ich diese nicht bald zahlen kann. Auch habe ich kein Geld um Essen zu kaufen, in der Tat ernähre ich mich seit einigen Wochen nun von Reis, Nudeln, Resten und Leitungswasser. Ebenso muss ich in zwei Wochen aufgrund eines Vorstellungsgespräches ein Zugticket kaufen, hier geht es um ca 100 Euro und ich weiß nicht wie ich das irgendwie vorstrecken soll, da meine Eltern nicht bereit sind mir Geld für irgendetwas zu geben. Ich kann nichtmal schriftliche Bewerbungsunterlagen versenden, da ich mir ehrlich gesagt nicht mal das Porto für ein Einschreiben leisten kann. Auf meinem Konto befinden sich 12 Euro und es laufen auch noch Verträge die ja Kündigungsfrist haben/hatten. Auch kann ich meine Krankenkasse nicht weiter bezahlen und bin wenn ich das richtig verstanden habe ab Oktober nicht mehr versichert.


    Beim Antrag habe ich bereits ein Schreiben meiner Eltern mit abgegeben indem diese erklären, dass sie mich micht weiter unterstützen, sowie eine genaue Vereinbarung über die Zahlung von Miete und Nebenkosten. Auch habe ich versucht meiner Sachbearbeiterin die Situation zu erklären. Diese meint aber nur, das meine Eltern oder ich das anscheinend nicht richtig verstehen und Angaben gemacht werden müssen, sonst wird mein Antrag nicht bearbeitet.


    Ich überlege jetzt einfach die Miete aus meinen Antrag streichen zu lassen um den Regelsatz zu bekommen, drei Wochen später wäre ich dann vermutlich zwar obdachlos aber wenigstens kann ich dann zum Vorstellungsgespräch, die Krankenkasse wird bezahlt und eventuell kann ein Bedarf auf Wohnungsnot festgestellt werden.


    Ein Widerspruch oder Ähnliches scheint auch nicht möglich, da ich ja noch keine Leistungen bezogen habe. Auch ein Darlehen ist deshalb nicht möglich. Allgemein läuft mir die Zeit davon und ich kann auch nicht noch einen Monat warten oder zwei bis irgendwelche rechtlichen Abläufe ihren Gang nehmen würden.


    Ich bedanke mich schon im Vorraus für eure Hilfe.

  • Ja, der § 9 Abs. 5 SGB II beinhaltet die Unterstützungs- bzw. Unterhaltungsvermutung. Die kann man aber widerlegen.
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__9.html


    Zitat: (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.


    Da du Über 25 bist und die Ausbildung beendet hast, müssen deine Eltern dich eben nicht mehr unterstützen. Du bist deine eigene Bedarfsgemeinschaft. Deine Eltern sollten aber schriftlich erklären, daß sie nicht bereit sind, weitere Unterstützungen an dich zu leisten. Dazu kommt noch dein Nachweis, daß du für deinen Anteil Miete selbst aufkommst.


    Was ich so aber nicht glaube ist, daß deine Eltern dich raushauen und dir die Obdachlosigkeit droht. Wobei, je nachdem die rechtliche Situation ist, kann das u.U. möglich sein. Kann man aber ohne weitere Infos nicht beurteilen. Sind deine Eltern Eigentümer der Wohnung/Haus oder auch lediglich Mieter?


    Ein Einkommensnachweis der Eltern ist unnötig. Da keine Unterhaltsverpflichtung mehr besteht und der Wille diesbezüglich erklärt wurde, ist das erst einmal ausreichend. Auch der, sagen wir mal, Untermietvertrag und der Zahlungsnachweis, daß du deinen Mietanteil bedienst, sind Indizien dafür. Diese Unterlagen sind einzureichen und müßten eigentlich ausreichend sein, die Vermutung aus §9 Abs.5 SGB II zu widerlegen. Denn darum geht es ja.


    Wenn deine Eltern Eigentümer sind und dadurch Mieteinnahmen haben, dann ist es deren Sache, die Mieteinnahme beim Finanzamt zu erklären. Das ist also nicht dein Bier.


    Deine SB hat Unrecht, wenn sie dir sagt, ohne Einkommensnachweis der Eltern wird der Antrag nicht weiter bearbeitet. Das ist sachlich falsch. Das JC ist sehr wohl verpflichtet, den Antrag zu bearbeiten. Auch auf eine Verletzung deiner Mitwirkungspflicht kann das JC nicht abstellen, so du genannte Unterlagen dem JC einreichst. Allerdings: DU mußt dich finanziell outen. Und dann gibt es ja noch (diverse) Pflichten im SGB II. Aber, anderes Thema...


    Sollte das JC sich dann weigern, den Antrag zu bearbeiten oder es wird ablehnend bescheidet, kann man, je nach dem wie das JC sich verhält, weitere Schritte unternehmen.


    Relevant sind für deine Berechnung: Größe der elterlichen Wohnung, Anzahl der Personen (Mieter dieser Wohnung insgesamt) und damit dein Anteil. Oder du hast einen separaten schriftlichen Vertrag (z.B. Untermiete), dann wird bei der Berücksichtigung der Angemessenheit darauf abgestellt. Dann ist aber die HG hinfällig. Aber das nur nebenbei, als Info (weil hier nicht thematisiert).

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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