Hartz 4 anspruch

  • Hi erstmal vielen dank,das ich hier sein darf.


    So es geht um folgendes...Mein Sohn ist 24J.wohnt noch bei uns zuhause...er bekommt kein Geld.weil meine frau und ich zuviel Verd.das weiss ich.Er wird am 31.05.25Jahre.hat er dann ab den 1.06.2017 anspruch auf hartz4.und wie sieht es dann mit mietanteil und nebenkostenanteil aus.das sehe ich nicht mehr ein.bezahlt das Arbeitsamt das mir.oder wie läuft das...



    Danke im voraus

  • Nennt man Bedarfsgemeinschaft (BG). Ist richtig erkannt worden. Wenn er 25 ist, dann kann er einen eigenen Antrag stellen.


    Wobei, es sollte dann aber wirksam und glaubhaft die Unterhaltsvermutung nach §9 Abs. 5 SGB II widerlegt werden.
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__9.html


    Bei der Wohnung ist es so, daß


    1. Angemessenheit geprüft wird. Hier wird von der Anzahl der Bewohner und den Kosten insgesamt ausgegangen. Dazu hat jede Stad/Kommune ihre Richtlinien. Kann man nachlesen.


    2. Bei einem Antrag einer BG werden die Anteile der Kosten (der Unterkunft, also KDU) berücksichtigt, die auf die Anzahl der Personen der antragstellenden BG entfallen. Hier ist auch dazu zu sagen, daß der Antragsteller seinen Beitrag zu entrichten und das nachzuweisen hat. ERGO: Er muß dann nachweisliich für seinen Mietanteil selber aufkommen. Das kann z.B. dadurch geschen, daß er seinen Teil an den Vermieter zahlt (und zwar von seinem Konto) und ihr euren Teil von eurem Konto. Oder er überweist euch seinen Mietanteil. Wichtig ist dabei, es muß Geld fließen und der Geldfluß auch nachgewiesen werden.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • vielen dank für die schnelle antwort.wichtig ist an erste stelle....das er sein lebensunterhalt bekommt..oder wie das heisst....wenn das mit der miete nicht hinhaut..kann ich mit leben....so ich das weiss muss ich den bis zum 25.lebensjahr durchziehen....und das hat mir viel geld gekostet.....hauptsache er bekommt sein hartz4 satz...noch ne frage am rande...wenn er am 31.05 25j wird..braucht meine frau und ich nicht mehr für ihn aufkommen....und er könnte ausziehen wenn er wollte...

  • Welchen Hintergrund hat es denn, daß ihr euren Sohn sozusagen noch durchfüttert?


    Das JC wird ihn schon (zumindestens versuchen) zu animieren, seinen Unterhalt selbst zu bestreiten. Zunächst wird es aber zahlen. Ich gebe aber zu bedenken, daß die Bearbeitung der Unterlagen auch Zeit braucht. Und sie sollten vollständig sein.


    Dann in Abhängigkeit von der Mitwirkung und Erfüllung der Pflichten im ALG II gibt es z.z. auch die Sanktionsmöglichkeit. Nämlich dann, wenn er seinen Pflichten im ALG II nicht nachkommt. Nur mal schon vorab als Hinweis.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Der hintergrund ist der...das ich nicht mehr ein sehe das ich ihn noch länger durchfüttere muss..bis U25.kann ich verstehen..wenn beide Eltern arbeiten gehen...ok ganz verstehen kann ich das Rechtssystem hier in der BRD nicht....wenn ich sehe und höre das leute anspruch auf hartz 4.o.sozialleistung haben die noch nie gearbeitet haben.....oder hier rüber kommen ..und dann alles bekommen K.versicherung Wohnung usw.und alles in den arschbekommen...da bekomm ich das kotzen......das er.. wenn es soweit ist..sich an die regeln halten muss...das ist mir klar....mir ist wichtig das er sein satz bekommt....ohne das ich wir ihn unterstützen müssen...ich hab mal hier was aufgelistet...Miete beträgt monatlich 476,94 euro nettokaltmiete.......betribskosten 150...heitzkosten 80..gesamt
    230 euro......gesamt miete 706,94 euro

  • wer sagt denn das er nie gearbeitet hat....er hat bloss seit 2 1/2 keine arbeit...aber sucht und schreibt.....aber es geht auch nicht darum wer vor 25 J.rumgev....elt hat..oder nicht....mir geht es nur darum...ob er dann ein aspruch hat...oder nicht..weil ich kein bock mehr drauf habenoch lä#nger für ihn aufzukommen....das andre alles im a...sch bekommen...und andre nicht..und was ist daran nicht zuverstehen....und was für ein bequemes leben..soll ich den rausschmeissen oder wat...komm vergesse es.....

  • Wenn ein junger, gesunder Mensch, der noch dazu unverheiratet ohne Kind und Kegel, mithin bundesweit Arbeit suchend sein könnte, keine Arbeit findet, dann stimmt da was nicht. Vorrangig bei dem, der angeblich Arbeit sucht. Überall, selbst hier im Osten, lese ich dauern Plakate, dass gesucht wird. Und wenns ungelernt bei McDoof oder BurgerKotz ist. Sorry, aber 2,5 Jahre sucht ein unter 25jähriger Arbeit und es gibt nichts? Das ist lächerlich.

  • Da mein sohn aus gesundheitlichen gründen nicht alles mach kann..und darf...das weiss das jobcenter...wo er noch Alg.1 bekommen hat..da mein sohn herz krank ist...darf er nicht alles auzsüben..das ist ärstlich belegt 2tens..nur weil man kein job findet hier in NRW....und nur wegen ein job alles hier aufgeben würde ich auch nicht machen...und schon gar nicht nach punkt punkt.3tens geht es hier auch nicht drum warum ist arbeitslos.o.oder warum findet er nichts.usw.die frage war hier ..wenn es soweit ist..ob er dann anspruch hat.oder nicht.....und das wir aus der sache raus sind..und nicht mehr für ihn aufkommen müssen....oder muss man hier seine ganzen lebensgeschichte erzählen...oder wie sehe ich das......hast du ein job....oder hast du schon mal hartz 4 bekommen ?


    Wo muss ich reinschreiben das mein Acc gelöscht wird....bitte um löschung meines Acc.danke

  • Ja betreff einiger Sachen ist dein Unmut groß. Und dieser Unmut ist teilweise berechtigt. Das ist aber ein politisches Problem.


    Zwei Sachen: Zum Einen, er ist euer Sohn. Da ist es zumindest selbstverständlich, für ihn aufzukommen. Da du selbst schreibst, es liegt nicht an der Faulheit, sondern an gesundheitlichen Problemen. Also wäre es für mich zumindest so, daß ich aus Liebe zum eigenen Sohn kein Problem damit hätte, für ihn aufzukommen. Und na klar, kann man sich Hilfe suchen und Rat über alternative mögliche Leistungsansprüche einholen.


    Solche Sachverhalte wie die Herzkrankheit, die damit verbundenen Einschränkungen in der Vermittelbarkeit hättest du eigentlich gleich mit einbringen können. Das vermeidet (auch in so einem Forum) Mißverständnisse. Damit nun zum Zweiten:


    Wenn er herzkrank ist, dann muß es ja Gutachten darüber geben. Auf jeden Fall, so sieht es ja wohl aus, ist er lediglich eingeschränkt erwerbsfähig. Das aber festzustellen und zu bescheinigen, da sollte er mit dem Behandelnden Arzt bzw. dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse Kontakt aufnehmen.


    Möglicherweise gibt es noch alternative Leistungen, deren Anspruchsvoraussetzungen sich auf gesundheitlichen Einschränkungen begründen. Ich würde da nicht nur auf ALG II ermitteln. Kann ja z.B. auch noch Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente bestehen. Das Alles müßtet ihr mal prüfen bzw. prüfen lassen. Sicher wird das JC auch an dieser Stelle beratend tätig.


    Und ganz wichtig: Das ist vermittlungsrelevant. Muß beim JC auf den Tisch.


    Je nach Höhe der Erwerbsminderung kommen alternative Leistungen in Frage. Da kann man sich ja auch schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres kundig machen und ggf. schhon mal in dieser Richtung handeln.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Hi erstmal, auch vielen Dank, ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    es geht um folgendes:


    ich bin dualer Student im 5. Fachsemester Wirtschaftsingenieur Masch.bau.


    Ich habe mir durch meinen abgeschlossenen Meisterbrief die allgemeine Hoschulzugangsberechtigung erwirkt.


    Nun habe ich seid geraumer Zeit Probleme mit der GEZ, welche zu einer Zeit begangen in der ich als Meister gearbeitet habe und es schlichtweg nicht eingesehen dafür Geld zu zahlen.
    Geld zu zahlen für ein Angebot welches man nicht nutzt kommt mir einfach nicht fair vor.


    Mittlerweile ist es jedoch so, dass ich effektiv nur noch knappe 250 Euro zum Leben habe und die GEZ einfach einen Anteil davon haben will, was ich zum Leben brauche- für NICHTS!


    Naja die einzige Möglichtkeit für mich ist es irgendeine Sozialleistung zu erhalten um nicht bezhalen zu müssen.


    Ich bin ehrlich, mittlerweile geht es mir auch darum mich nicht diesem verkorksten System zu beugen.


    Ich hoffe ich finde hier Gleichgesinnte und HILFE!!


    Danke für das Lesen



    Ach und noch eine Frage, ist das überhaupt richtig das ich diese Frage unter deine Frage schreibe??