Hallo ihr lieben,
Ich hab hier schon ein bisschen gestöbert aber nich das richtige gefunden was mir weiter helfen könnte.
Unsere Situation ist die folgende :
Anfang des Jahres ist meine Mutter auf Grund einer Trennung und schweren Herzinfarkt zu uns in die 4Zimmer Wohnung gezogen in der ich mit meinen beiden Kindern zusammen wohne. Die derzeitige wohnsituation gestalten sich hier durchaus schwierig und wir haben uns überlegt so "richtig" zusammen zu ziehen, jeder mit seinem eigenen Bereich. Wir haben momentan ein Haus in Aussicht in der die Aufteilung wirklich perfekt wäre... Unten eine vier Zimmer Wohnung und dann oben zwei Zimmer mit eigenem Bad und lediglich die Küche müsste geteilt werden.
Meine ansonsten sonst so kompetenten Jobcenter Ladys sind da auch etwas überfordert mit der Situation.
Ich befinde mich in einer vom Jobcenter geförderten Umschulung um die beziehe Leistungen nach ALG2. Meine Mutter bekommt derzeit zusätzlich zu ihrer Witwenrente anteilig ALG 2..
Derzeit sind wir als Hausgemeinschaft eingestuft und die Miete wird nur über meinen Bezug errechnet..
Jetzt stellt sich für uns die Frage wie würde es berechnet werden wenn wir in so ein Haus ziehen könnten. Wird das dann die angemessenen kdu so ermittelt wie es für vier Personen angemessen ist, also 85 qm mit den dazugehörigen Kosten oder halt 85qm ( alleinerziehende erhalte immer plus eine Person mehr) und die 55 qm für eine Einzelperson? Da gehen nämlich die Meinungen stark auseinander.. Klar ist wir werden als zwei BG's gehandhabt..
Ich hoffe ich hab mich ansatzweise verständlich ausgedrückt und ihr könnt mir helfen. Gerne auch mit §§ und/oder Urteile.
Euch noch einen schönen Abend
Liebe Grüße
Indolesia