Wohnegeld bei Untermiete in der ETW des Partners

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage :-)
    Bin seit diesem Monat arbeitslos und beziehe ALG I, nun überlege ich Wohngeld zu benatragen.
    Da ich aber mit meinem Freund zusammen in seiner Eigentumswohnung wohne, bin ich mir unsicher ob ich überhaupt einen Anspruch habe auch enn ich ihm monatlich Miete bezahle.
    Spielt sein Einkommen bei meinem Antrag eine Rolle?


    Danke füt eure Antworten/Hilfe :-)

  • Es spielt immer irgendewie eine Rolle. Entweder ihr seid sozusagen eine Bedarfsgemeinschft, oder es wird anteilig berechnet.


    In deinem Fall kannst du sicher sein, daß die Wohngeldstelle da genauer hinschaut. Weil, diese Konstellation ist zumindest ungewöhnlich. Ich meine, ihr bewohnt eine Wohnung gemeinsam, seid, je nach dem, wie lange ihr zusammenwohnt als BG anzusehen und er verlangt Miete. Da wird die Wohngeldstelle hellhörig. Da gibt es mal vorsichtig gesagt, Rückfragen.


    Alternativ: Der Eigentümer der Wohnung könnte einen Lastenzuschuss beantragen. - 2 Personenhaushalt und du wohnst mit drin.


    Mehr dazu u.a. hier:


    http://www.wohngeld.org/haushaltsmitglieder.html


    http://www.wohngeld.org/lastenzuschuss.html

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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