anrechnung von kindergeld erlaubt?

  • hallo zusammen
    mein sohn lebt zur zeit in einem heilpädagogischen zentrum,
    was über den lwl finanziert wird.
    die halbwaisenrente und das kindergeld ging daher an den lwl.
    im märz 2016 wurde ich von der familienkasse informiert das entschieden wurde,
    das daß kindergeld ab april 2016 an mich gezahlt wird.
    bis dahin bezog ich die witwenrente in höhe von 464,46 euro
    und alg 2 in höhe von 366,32 euro monatlich.
    ich war in der annahme das daß kindergeld für das kind da ist,ihm zusteht.
    daher hatte ich die zahlung des kindergeldes dem jobcenter nicht gemeldet.
    im jule 2016 mußte ich einen weiterbewilligungsantrag beim jobcenter stellen.
    der jobcenter rechnet nun das kindergeld an.
    es besteht nun eine überzahlung von april an.
    der jobcenter fordert nun 511 euro zuruck.
    ab juli zahlt der jobcenter noch 159,12 euro.
    sonst übernahm der jobcenter auch das fahrgeld zu meinem sohn.
    für mai und juni wurde es abgelehnt.
    da ich auf die rückforderung von 511 euro nicht reagiert hatte,weil ich nicht weiß wie
    ich das zurück zahlen soll,ist das an den inkasso-service gegangen.
    kann der jobcenter mir das kindergeld anrechnen und
    ich die überzahlung von 511 euro zurückzahlen muß?

  • Frage: Ist der Bedarf des Kindes mit in deinem Bescheid erfasst? Gibt es einen Hintergrund dafür, daß das Kindergeld jetzt an dich geht?


    Lesenswert auch hier:


    http://www.sozialleistungen.in…g-anderer-leistungen.html


    da heißt es u.a. :


    "Ausnahmsweise nicht zu berücksichtigen ist Kindergeld für Kinder von Hilfebedürftigen, soweit es nachweislich an das nicht im Haushalt des Hilfebedürftigen lebende Kind weitergeleitet wird (§ 1 Abs. 1 Nr. 8 ALG II-VO)."


    Quelle: http://www.sozialleistungen.in…g-anderer-leistungen.html

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

    Dieser Beitrag wurde bereits 5 Mal editiert, zuletzt von Spejbl ()

  • nein,er ist nicht in meinem bescheid erfasst,da er zur zeit in einem heilpädagogischen zentrum lebt.
    einen bestimmten hintergrund gibt es nicht,es ist einfach nur von der familienkasse so entschieden worden das daß kindergeld ab april an mich gezahlt werden soll.
    wenn ich meinen sohn besuche entstehen ja auch kosten an diesem tag,von essen,trinken,eis essen ect.das müßte doch von dem kindergeld abgezogen werden können??

  • Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. Naja, du bist Kindergeldberechtigt für das Kind...


    Hast du wenigstens das Kindergeld, seit es an dich ausgezahlt wurde, zeitnah weitergeleitet und zwar an die Stelle, an die es zuvor von der KiG- Kasse angewiesen wurde? Ich gehe mal davon aus, daß es einen Vertrag darüber (z.B. eine Art Überleitungsvertrag an den Träger der Heileinrichtung) gibt. Denn Kindergeld steht eigentlich dem zu, wo das Kind lebt.


    Dann wäre lediglich der Zahlungsweg ein anderer. In besagtem Fall ist sowohl der Erstattungsbescheid nicht korrekt, als auch die jetzige Anrechnung. Dagegen könntest du Rechtsmittel einlegen. - Aber bitte daran denken, die (zeitnahe) Überleitung des Kindergeldes muß nachgewiesen werden.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

    Dieser Beitrag wurde bereits 5 Mal editiert, zuletzt von Spejbl ()


  • wenn ich meinen sohn besuche entstehen ja auch kosten an diesem tag,von essen,trinken,eis essen ect.das müßte doch von dem kindergeld abgezogen werden können??


    Naja, Essen und Trinken etc. mußt du so als auch so. Ob an Ort A oder B, ist rille. Da wird wohl nichts draus mit dem Sonderbedarf.


    Wenn, dann könntest du bestenfalls die Kosten, die dir entstehen, daß du das Umgangsrecht wahrnimmst, als Sonderbedarf beantragen. Also z.B. die Fahrtkosten. Dazu muß aber bei deinem zuständigen JC ein Antrag gestellt werden. Geht nicht automatisch.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Spejbl ()