Vorfinanzierung bei Kostenerstattungsverfahren für stationäre Versorgung bei Alg II

  • Hallo!


    Person bezieht Alg II und ist seit längerem krank geschrieben.
    Geplant ist ein stationärer Klinikaufenthalt in einer privat Klinik (Notwendigkeit durch Psychologin bestätigt).
    Nun haben wir bei der Techniker Krankenkasse einen Antrag auf Bewilligung des Kostenerstattungsverfahren gestellt. Dieser wurde auch zugesagt.


    1.) Bei dieser Wahl der Finanzierung muss der Patient die Kosten VORFINANZIEREN, was bei dem Alg II Budget aufgrund des hohen Tagessatzes und der zusätzlichen Lebensunterhaltungskosten nicht machbar ist.
    >> Kann man hier beim Amt auf Übernahme bzw Unterstützung anfragen? (Jemand Erfahrung zur Vorgehensweise?)


    2.) Der Aufenthalt ist für 3 Monate geplant. Wie sieht es bezüglich Alg II im Allgemeinen dabei aus? Muss man z.b. Sozialgeld/-hilfe beantragen?
    Werden die Mietzahlung der Wohnung weiterhin übernommen, da derjenige natürlich während Wochenenden und auch nach der Klinik wieder diese bewohnen wird.


    Hoffe, jemand ist unter euch, der mir bei diesem irreführenden Thema helfen kann ... leider findet man im Internet keine Anlaufhilfen zu dieser Themenkombi.


    Ich bedanke mich im voraus.


    Liebe Grüße!

  • Das muß eh mit dem Sozialleistungsträger abgestimmt angegangen werden. In wie weit das JC Darlehen gibt, müßt ihr vor Ort klären.


    Stationärer Aufenhalt für 3 Monate in einer Klinik wegen psychischer Probleme.


    Frage 1: Wie ist die Gesundheitsprognose. Wegen andauernder und schwerer gesundheitlicher Einschränkungen kann es durchaus passieren, daß das Amt Gutachten anfordert, es darauf hinauslaufen tut, herauszufinden: Ist diese Person überhaupt erwebsfähig und in wie weit in welchem Umfang. U.U. kommt das Sozialamt ins Spiel.


    Frage 2: Ist jetzt nicht böse gemeint, muß man aber auch ansprechen bei dieser Thematik: Hat die betreffende Person einen Betreuer? Denn Menschen mit schweren psychischen Problemen haben i.d.R. ihr Leben und damit auch die Finanzen nicht mehr im Griff und brauchen von daher Betreuung.


    Also auf jeden Fall mit dem Sozialleistungsträger in Kooperaton angehen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Das JC wird da nichts leisten. Es ist davon auszugehen, dass jedwede Erkrankung auch in einer staatlichen Einrichtung behandelt werden kann. Das ist so ähnlich wie Medikamente auf blauen Schein. Da gibt es auch nichts dafür, wenn man freiwillig was zusätzliches möchte.


    Wenn die Kostenübernahme durch die Krankenkasse bereits erklärt wurde, sollte man zusehen, dass man der Klinik die Ansprüche gegen die KV abtritt und die dann mit dieser direkt abrechnen. Wieso sollte das nicht möglich sein?