WG Gründung

  • Hallo Liebe nutzer, und Ratgeber. Ich habe mal eine Frage bezüglich WG Gründung.


    Ich 29 ( voch verheiratet jedoch getrennt ) lebe zurzeit bei einer Freundin (20) in einer 1 Zimmerwohnung mit.
    Meine noch Frau lebt in unserer noch gemeinsamen Wohnung ( ich zahle ihr noch die Miete Strom und Gas) da das jedoch so nicht weiter geht, da wir seit einigen monaten getrennt haben wollte ich mir nun einen Wohnung suchen. da das Leben bei freunden aus dem Auto und Rucksack mir einfach zu unkonstant und anstrengend ist.


    Nun überlege ich eine WG zu gürnden, da ich nach dem ich dann meiner noch Frau die Miete nicht mehr zahlen werde, sie von mir aber Kindesunterhalt für unsere Kinder 6 und 9 bekommt, nicht ansatzweise genug geld haben werde um allein gut zurechtzukommen ( die Wohnungen in Kassel sind recht teuer ) 1600 € Netto - Kindesunterhalt werde ich auf den Mindesterhalt von roundabout 1100 kommen, und ne Wohnung warm , unter 600€ zu finden ist in dieser Wundervollen Studentenstadt einfach kaum schaffbar. Mit kosten für auto und alte kredite kann ich mir dann Hungern oder verwahrlosung aussuchen. beides nicht so gut.


    die Junge Dame bei der ich lebe würde auch gerne aus ihrer Wohnung ausziehen, wegen Privaten gründen, also kahm die Idee evtl zusammen ne WG zu gründen.


    Bei den ersten überlegungen das zu machen gabs auch schonmal ne anfrage beim Jobcenter , die sie und micht gleich drauf hingewiesen haben das wir eine BG wären.


    Ich bin nun der Meinung das selbst wenn wir eine Beziehung führen würden , wir ein Jahr auch so zusammenleben könnten ohne als Bedarfsgemeinschat gesehen zu werden. Da doch ein Jahr auf Probe möglich wäre.


    Es ist nämlich so das sich da etwas anbahnt, wir aber noch nicht wissen wie es wird, da wir uns ja auch nicht so lange kennen und ich noch verheiratet bin. ( aber das gehört eher in ein Beziehungsforum)

  • Schon, dass ihr jetzt (und das wahrscheinlich nicht erst seit gestern) zusammen in einer 1 Zimmerwohnung wohnt (die wirklich nicht WG-geeignet ist), wäre ein Indiz für eine BG. Ein gemeinsamer Umzug wäre ein weiterer Indiz für eine BG.


    Viel Spaß dabei, das dem JC zu erklären. Ich hoffe, die offensichtlich ALG 2 beziehende junge Dame hat dem JC umgehend deinen Einzug mitgeteilt, ansonsten ist sie nämlich zumindest mit der Miete überzahlt worden.

  • Vielen Danke für die Antwort, rein rechtlich Wohne ich noch in der alten Wohnung die ich mit meiner Ehefrau ( noch nicht geschieden , erst 2017 ) bewohne, auch dafür zahle, und dort auch gemeldet bin, Alle meine besitztümer sind dort, bei meiner Bekannten habe ich lediglich meinen Laptop um dort noch abends zu arbeiten was ich im Büro nicht geschafft habem, und einen Rucksack in dem ich meine Anziehsachen habe. Von einem wirklichen zusammenleben kann also nicht gesprochen werden.

  • Zu zahlst dann vielleicht für deine dann Geschiedene keine Miete mahr, wohl aber Trennungsunterhalt. Das gibt es nämlich zusätzlich zum Kindesunterhalt auch.


    Wenn Sie nach deinem Wegzug und auf Grund des Wegfalls von deinem Lohn / Gehalt Sozialleistungen beantragen tut, und davon gehe ich mal aus, dann wird das JC ihr, gelinde gesagt, nahelegen, diese Leistung (Trennungsunterhalt) von dir einzufordern, notfalls einzuklagen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Zitat

    Vielen Danke für die Antwort, rein rechtlich Wohne ich noch in der alten Wohnung die ich mit meiner Ehefrau ( noch nicht geschieden , erst 2017 ) bewohne,


    Nein, nach deiner Schilderung hältst du dich eben nicht dort auf, sondern bei deiner neuen Flamme. Und das zu Wohnzwecken, denn tagsüber bist du auf Arbeit und abends/nachts bei ihr.


    Von daher bescheißt ihr bereits jetzt. Viel Spaß dabei weiterhin.