Von Inge Hannemann: Wir sagen Nein! Muster einer Verfassungsbeschwerde zu den geplanten Hartz IV Verschärfungen.
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In Sachen Sanktionspraxis geht es in die nächste Runde.
Dazu Harald Thomé in seinem Newsletter "Thomé Newsletter 25/2016 vom 12.08.2016" mehr.
Da das hier mit den Links nicht richtig geht: http://www.harald-thome.de/newsletter.html
Newsletterarchiv anklicken und den vom 12.08.2016 anklicken.
Auch im MDR und der Presse wurde dieses Vorhaben publiziert.
http://www.mdr.de/thueringen/sozialgericht-gotha-bundesverfassungsgericht-hartziv-100.html
https://www.jungewelt.de/2016/08-03/021.php -
Mittlerweile gibt es was Neues. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr dieVorlage des SG Gotha angenommen.
Dort den Link zu Harald Thome's Newsletter anklicken (Forensoftware verweigert die Annahme des entsprechenden Links).
Man kann darüber verschiedener Meinung sein, aber wir leben in Deutschland.Und da muß Alles genau (wie bei den antiken Pharisäern und Schriftgelehrten) geregelt, ausgelegt, und festgeschrieben werden.
Und das umfasst eben auch sehr wohl die Frage, hat der Gesetzgeber nach geltendem Recht Recht geschaffen oder nicht.
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Aber, vor allzu großer Euphorie ist zu warnen. Der Herausgeber, Harald Thomé, schätzt die Lage so ein:
ZITAT aus:
Thomé Newsletter 01/2017 vom 02.01.2017
... Diese Meldung hat bei vielen, insbesondere aus der Erwerbslosenszene, Hoffnungen und Erwartungen geweckt, dass vielleicht das BVerfG die Sanktionen in Grund und Boden stampfen könnte.
Dazu möchte ich klarstellen: das BVerfG wird (leider!) ganz bestimmt nicht das Hartz IV-Sanktionsregime grundsätzlich in Frage stellen.Das Sanktionsregime dient als Druckmittel zur Durchsetzung der kapitalistischen Verwertung von billigen Arbeitskräften und zur Durchsetzung des Niedriglohnes, daran wird das BVerfG gewiss nichts ändern. Hier machen sich einige falsche Hoffnungen. Wenn es "Hoffnung" gibt, dann ist das Handarbeit, nämlich sich zu organisieren, Missstände anzuprangern, Forderungen zu erarbeiten, eigene Positionen und solidarische Gegenstrukturen zu entwickeln.
Was aber möglich ist, ist dass das BVerfG einige der heftigsten Punkte für unzulässig erklärt, daher werden wir uns an der Gewinnung von „Erkenntnissen“ des BVerfG beteiligen. ...
http://********-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2126/
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Veröffentliche doch mal lieber, was aus der Hannemannschen Verfassungsbeschwerde geworden ist. Nämlich gar nix...
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Hi Turtle, das hätte ich schon gemacht, wenn es was gäbe... Aber wenn nicht ist, ist halt nicht. Haben schon einige probiert.
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/verfassungsbeschwerde-gegen-hartz-iv-zurueckgewiesen-572552
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Weg mit Hartz IV!
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Phantasielos wie immer!
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Es bleibt dabei: Hartz IV muss weg!
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1970,-€ ca. Ist der Kriegsgefangenensold – So ist Hartz 4 am Ende – Wie ist an das Geld her an zu kommen? – 1. Sich schlau machen. – Youtube: Gelbe Schein Info – Bodenrechte Joe Konrad – Mensch werden – 2. Als anerkannter registrierter z.B. PREUSE diese unterste Besoldung beantragen. – – Ob das klappt? – Keine Ahnung. – Doch was hab ich nach über 10 Jahre Hartz 4 schon zu verlieren. – Bitte besonders 1. beachten. – Woher jetzt meine Kraft? Aus: DENKEN SIE, WAS SIE WOLLEN – Waldemar Oberon Grühn – Amazon – Bedenket: Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. – Macht euch stark durch Gruppeninfo – In 2-3 Monate sollte der Papierkrieg abgeschlossen sein und auch andere werden sich, so wie ich, am erreichten erfreuen. –
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Reichsbürger?
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Wohl eher aus der Psychiatrie ausgebrochen....
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Gestern gab es ja wieder die neuen Arbeitslosenzahlen
hahaha da musste ich echt wieder einmal lachen aber diesmal sehr herzhaft und intensiv und lange
ich selber bin seit 3 Jahren Absolvent und mich traf es nicht so schlimm wie andere Personen aus meiner Universität und meinem Umkreis
ich frage mich wie hoch die Arbeitslosenzahlen wirklich sind
allein in meinem Umfeld habe ich 40 Personen, die einen uni-Abschluss haben und trotz hervorragender guter Noten danach im Anschluss keinen Job gefunden haben.
Keiner von denen hat sich trotz vorhandener Ansprüche arbeitslos gemeldet aus scham und weil man ihnen dann sagen wird, dass was mit ihnen nicht stimmtFakt ist jedoch, die meisten Stellenanzeigen im Netz sind fake die jobs gibt es nicht und die Firmen treiben das perfide Spiel um Wachstum zu zeigen und zu zeigen SCHAUT HER UNS GEHT ES GUT
das ist krank
und die Arbeitsagenturen prüfen die jobs nicht sondern stellen die jobs rein
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Gestern gab es ja wieder die neuen Arbeitslosenzahlen
hahaha da musste ich echt wieder einmal lachen aber diesmal sehr herzhaft und intensiv und lange
ich selber bin seit 3 Jahren Absolvent und mich traf es nicht so schlimm wie andere Personen aus meiner Universität und meinem Umkreis
ich frage mich wie hoch die Arbeitslosenzahlen wirklich sind
allein in meinem Umfeld habe ich 40 Personen, die einen uni-Abschluss haben und trotz hervorragender guter Noten danach im Anschluss keinen Job gefunden haben.
Keiner von denen hat sich trotz vorhandener Ansprüche arbeitslos gemeldet aus scham und weil man ihnen dann sagen wird, dass was mit ihnen nicht stimmtFakt ist jedoch, die meisten Stellenanzeigen im Netz sind fake die jobs gibt es nicht und die Firmen treiben das perfide Spiel um Wachstum zu zeigen und zu zeigen SCHAUT HER UNS GEHT ES GUT
das ist krank
und die Arbeitsagenturen prüfen die jobs nicht sondern stellen die jobs rein
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Wenn sich ein Uni-Absolvent mit dieser Rechtschreibung bei mir bewerben und, würde ich den auch nicht einstellen.
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Dat witzige is ja: Wenn man sich die Mühe machen und bei den jeweiligen Firmen ANRUFEN würde, würde man durchaus merken, dass die Stellen echt sind
Aber dazu müsste man seine Filterblase verlassen... -
In Sachen Verfassungsbeschwerde gibt es ein Update.
********-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2153/
ZITAT:
******** Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II
Erstellt am 05.03.2017
Wir legen darin da, warum wir die Sanktionen im SGB II für einen Verstoß gegen das Völkerrecht, UN-Sozialpakt, Behindertenkonvention und gegen deutsches Verfassungsrecht halten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Verein ********, wie eine Reihe weiterer Verbände und Organisationen im Vorlageverfahren des SG Gotha zum SGB II-Sanktionsrecht als sachverständiger Dritter um eine Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme möchten wir nun veröffentlichen.
In 79 Seiten legen wir darin da, warum wir die Sanktionen im SGB II für einen Verstoß gegen das Völkerrecht, UN-Sozialpakt, Behindertenkonvention und gegen deutsches Verfassungsrecht halten.
Ebenso beschreiben wir umfassend die Folgen von Sanktionen auf die Lebenswirklichkeit der Sanktionierten, die gesellschaftlichen Folgen, von Energie- bis Wohnungsverlust, bis hin zum Verlust der Krankenversicherung.
******** hofft mit dieser Stellungnahme die Diskussion um die Unzulässigkeit von Sanktionen deutlich zu beflügeln, anderseits werden Teile unserer Argumentationskette auch für eine Reihe anderer Detailfragen ziemlich spannend werden.
Die Stellungnahme wurde von Frank Jäger, Roland Rosenow und Harald Thomé und Unterstützung Dritter erstellt.Die Tachelesstellungnahme an das BVerfG vom 25.02.2017 gibt es hier zum Download
Das BVerfG hat den Vorlagebeschluss für dieses Jahr zur Entscheidung angesetzt, das Verfahren steht schon in der Jahresvorschau 2017 unter Nr. 25: tinyurl.com/hml5rj8
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Gib dem Verfasser mal den Tipp, dass es "darlegen" heißt. Ist ja peinlich.
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