Meine Partnerin (bald ügw. Hartz IV) & Ich (Bafög-Student, selbständig)

  • Hallo zusammen.


    Vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen, wir haben eine etwas komplizierte Situation. Meine Partnerin ist zum August hin mit ihrer Pflegeausbildung fertig und ist übergangsweise arbeitslos, da sie ihr Anerkennungsjahr nicht sofort beginnen kann. Ich bin Student, bekomme Bafög sowie Studienkredit und bin nebenher selbständig.


    Sie möchte jetzt einen Hartz IV Antrag stellen, alleine schon damit die KV abgedeckt ist. Ich verdiene relativ viel, da ich aber einen Großteil meiner Einnahmen auch für meinen Start nach dem Studium investiere, also Betriebsausgaben tätige, bin ich trotzdem in etwa innerhalb der Bafög Freigrenze, was meine letzten Steuererklärungen und auch aktuelle Gewinnrechnungen und -prognosen für dieses Jahr bestätigen können.


    Allerdings weis ich auch, dass das Amt bei Selbständigen anders rechnet, als das Finanzamt - also nur die unbedingt notwendigen Betriebsausgaben als solche anerkennt und alles andere als Gewinn behandelt wird.


    Wie ist das nun, wenn meine Partnerin Hartz IV beantragen möchte? Werde ich dann als Nicht-Antragssteller genauso berechnet, als würde ich selbst Hartz IV beantragen? Das vermute ich nämlich derzeit, da das Amt ja eigentlich nur in "Bedarfsgemeinschaften" denkt. Wenn das so wäre, dann würde sicher nur ein verschwindend geringer Teil meiner Ausgaben anerkannt werden, sodass ich für meine Partnerin mitaufkommen müsste (was für mich kein Problem wäre, aber sie meint, sie wolle mir nicht auf der Tasche liegen und deshalb war sie heute da).


    Falls ich tatsächlich für sie aufkommen müsste, müsste ich dann auch ihre KV-Beiträge zahlen? Es kommt mir irgendwie unlogisch vor, dass wir einerseits als eheähnliche Gemeinschaft behandelt werden, ich sie aber andererseits nicht beitragsfrei bei mir mitversichern kann - oder geht das etwa doch? :confused::confused::confused:


    Ich hoffe, mir kann da jemand mit Ahnung von der Materie weiterhelfen oder von eigenen Erfahrungen berichten :)


    Vielen Dank schon mal!

  • Zitat

    Wie ist das nun, wenn meine Partnerin Hartz IV beantragen möchte? Werde ich dann als Nicht-Antragssteller genauso berechnet, als würde ich selbst Hartz IV beantragen?


    Ja, natürlich.


    Zitat

    Falls ich tatsächlich für sie aufkommen müsste, müsste ich dann auch ihre KV-Beiträge zahlen?


    Ja, wenn du rechnerisch soviel Einkommen hast.


    Zitat

    Es kommt mir irgendwie unlogisch vor, dass wir einerseits als eheähnliche Gemeinschaft behandelt werden, ich sie aber andererseits nicht beitragsfrei bei mir mitversichern kann - oder geht das etwa doch?


    Nein, das ist nicht unlogisch, das Grundgesetz schützt nämlich nur die Instution der Ehe, nicht die des Zusammenlebens ohne Trauschein. Es hindert euch niemand daran, zu heiraten.


    Es hindert sie auch niemand daran, sich für die Übergangszeit (rechtzeitig) einen Job zu suchen...