Iserlohn: Jobcenter Märkischer Kreis | Die Inanspruchnahme kompetenter anwaltlicher Hilfe im Umgang mit meist unverständlichen Jobcenter-Bescheiden in der hochkomplexen und sich stets wandelnden Materie des Sozialrechts ist dringend angeraten. Zudem ist es für juristische Laien geradezu unmöglich der Rechtsentwicklung in der Sozialrechtsprechung hinreichend zu folgen.
Dies zeigt sich auch bereits in der politischen Willkür bei der Bemessung der aktuellen Regelsätze. Diese sind nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung abgeleiteten Gesetzesänderung im „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (EGRBEG k.a.Abk.)“ regelmäßig aus der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) abzuleiten.