In einer weiteren Beispielklage wird auf Neue nachgewiesen, wie das Hartz IV-Sanktionssystem künstlich aufgebauscht wird. So werden in diesem Beispiel unerfüllbare Forderungen einfacher Jobcentermitarbeiter sanktioniert und der Schutzbefohlene zu Unrecht für etliche Monate tief unter das soziokulturelle Existenzminimum gezwungen.
Trotz sachlogisch schlüssiger Begründung, die jedem einfältigen Menschen hinreichend zugängig wäre, weigerten sich die Hemeraner Jobcentermitarbeiter die Argumentation des Leistungsberechtigten als schlüssigen und entlastenden Grund anzuerkennen. Dabei sieht das Sozialgesetzbuch II ausdrücklich vor im Einzelfall Ermessen auszuüben.
http://www.lokalkompass.de/dortmund-city/politik/weitere-rechtswidrige-sanktionen-im-jobcenter-hemer-widerlegt-d676280.html
"Nach nochmaliger Überprüfung der Sach-und Rechtslage aufgrund Ihres Widerspruchs vom 28.10.2015 hebe ich den angefochtenen Bescheid vom 08.10.2015 hiermit auf.
Der Bescheid ergeht in Ausführung des Urteils des Sozialgerichts Sozialgericht Dortmund S 60 AS 41/16."
http://www.beispielklagen.de/klage073.html