wieviel darf abgezogen werden - Höchstbetrag

  • Mein Bruder -64 Jahre- bezieht Hartz 4.


    Seit Jahren unterstützte ich ihn monatlich mit € 50,--. Es war natürlich ein Fehler, ihm das Geld auf sein Konto zu überweisen.
    Das Amt hat nun seine Kontoauszüge angefordert.



    Dann hat mein Bruder eine Sterbeversicherung gekündigt, da er vor Jahren "aus Versehen" zwei abgeschlossen hatte. Die Versicherung hat ihm eine Betrag um die 300 Euro auf sein Konto zurücküberwiesen.


    Nun zieht ihm das Jobcenter monatlich 124 Euro von seinem Hartz 4-Satz ab. - Meine Frage: ist dieser hohe Betrag rechtens? Gibts da eine Grenze?


    Ich werd nicht so ganz schlau aus den Erzählungen meines Bruders. Er ist da recht unbeholfen - und ich weiß über diese Thematik gar nicht Bescheid.


    LG Trecki

  • Ja klar, er muß die monatlichen 50 EUR anmelden. Sofern nichts weiter an Einkünften da ist, und der Versicherungspauschbetrag nicht schon berücksichtigt wurde, werden nach Abzug der monatlichen Versicherungspauschale (30 EUR) also monatlich 20 EUR zurückzuzahlen sein. Bei Sonstigen Einkünften kommt eben nur der Vers.Pauschbetrag von insgesamt 30 EUR / Person / Monat als Freibetrag in Frage. Kein Freibetrag wie bei Arbeitseinkommen.


    Offen ist aber, ob es ein Bußgeld geben wird, und wenn ja, wie hoch. Das sollte man mal vorsichtshalber mit einkalkulieren.


    Versicherung: Da wird natürlich von der Versicherung auch anzugeben sein: Eingezahlt, ausgezahlt. Ich gehe mal davon aus, das funktioniert wie bei einer Lebensversicherung. Wenn die 300 EUR Gewinn sind, Übschussbeteiligung, Boni u.ä. dann ist das so auch sonstiges Einkommen. Und zwar in dem Monat, in dem der Betrag zur Auszahlung kam.


    Die Rückzahlungsraten an das JC werden wohl monatlich 30% des Regelsatzes betragen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Nun zieht ihm das Jobcenter monatlich 124 Euro von seinem Hartz 4-Satz ab. - Meine Frage: ist dieser hohe Betrag rechtens? Gibts da eine Grenze?


    Regelsatz 1 Person - BG 404 EUR. Davon 30% => 121,20 EUR


    siehe auch hier:


    https://sozialberatung-kiel.de/2011/07/28/ruckforderung-von-alg-ii-nach-neuer-rechtslage-3/


    (2) Eine Aufrechnung in Höhe von 30 % des maßgeblichen Regelsatzes ist möglich bei verschuldeten Rückforderungen
    (3) Die Höhe mehrerer monatlicher Aufrechnungen ist auf insgesamt 30 % des maßgeblichen Regelbedarfs begrenzt (§ 43 Abs. 2 Satz 2 SGB II).

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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