ALG1, 450€ und Hartz4

  • Hallo!


    Ich bin jetzt 57 Jahre alt und arbeite seit einigen Jahren in Teilzeit plus Aufstockung von Hartz4. Nun würde ich gerne bei meinem Arbeitgeber kündigen und weiter im Unternehmen als 450 €uro-Kraft verbleiben. Was muss ich dabei beachten, welche evt. Sperren haben ich zu erwarten und wie wird mit der Krankenkasse verfahren. Mein Anspruch auf ALG1 würde etwa 485 € netto laut ALG1-Rechner betragen. Hätte ich dann noch Anspruch auf ergänzendes Hartz4? Vielen Dank für die Antworten.


    PetraH

  • Sperre im ALG I, da selber SV- pflichtige Arbeit gekündigt. Nebenjob 450 EUR - Status Arbeitslos. Keine SV Beiträge durch Arbeitgeber. Folge: Zwar 1 Monat Nachversicherung (SV- pflichtige Arbeit) und dann auf Minimalbasis versichert durch Agentur für Arbeit (Folge z.B. in der Sperrzeit kein Anspruch auf Krankengeld)


    Sanktion im ALG II gleich mal mit 30% des Regelsatzes. Grund: Bewußte Erhöhung der Bedürftigkeit. Außerdem, schau mal in die EGV hinsichtlich Erhaltung des Arbeitsplatzes.


    Fazit: Eine Eigenkündigung ist für dich schädlich und bringt erhebliche finanziellen Einbußen mit sich. Also, Finger weg davon. Gleiche Konsequenzen für dich hätte ein Aufhebungsvertrag.


    Nur eine betriebsbedingte ordentliche Kündigung durch den AG hat für dich sozialrechtlich keine Konsequenzen. Wenn dann der AG einen 450 EUR Job anbietet, nimmst du den natürlich an.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Ohne Sperr- und Sanktionsbeschwer Anrechnungen der Einkünfte


    1. Der 450 EUR Job wird natürlich bei der Höhe des ALG I berücksichtigt. Funktioniert so wie hier beschrieben:


    https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdnrw/duisburg/Agentur/Presse/Presseinformationen/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI637225


    2. Dann werden im ALG II die Einkommen wie folgt auf den ALG II Bedarf angerechnet:


    Arbeitseinkommen des 450 EUR Jobs. Anrechnung unter Beachtung der Freibeträge für Arbeitseinkommen.


    ALG I: Gegenrechnung 1:1. Es sind Lohnersatzleistungen und die zählen im ALG II als Sonstige Einkünfte. Da gibt es keinen Freibetrag für Arbeitseinkommen. Der Versicherungspauschbetrag wurde bereits beim Einkommen des 450 EUR Jobs berücksichtigt.

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  • Vielen Dank an Spejbl für die Antwort. So ähnlich habe ich mir das auch gedacht.


    Früher gab es ja mal eine Reglung in der es hieß, dass über 55jährige die nicht mehr vom Jobcenter vermittelt werden wollen auch nicht weiter von denen betreut und mit Maßnahmen belegt werden. Gilt diese Reglung noch heute?


    PETRAh

  • War sicher Asbach Uralt. Kenne ich als 58- Regel. Das lief aber zum 31.12.2007 aus.


    Maximal könnte jetzt noch auf den § 53a SGB II abgestellt werden.


    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/53a.html

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