Einkommen/Einnahme aus einer Verhinderungspflege

  • Hallo,


    folgender Fall:


    Person A bezieht Hartz 4 Leistung.


    Person B ist eine kranke und zu pflegende Frau, die in einer Pflegestufe ist und Pflegegeld von der Pflegekasse bekommt.


    Person B wird von einer Person C gepflegt.


    Person C muss nun ins Krankenhaus und kann Person B nicht pflegen.
    Daher hat Person B sich für die Zeit eine Ersatzpflegekraft, Person A, gesucht. Man nennt diese Zeit der Ersatzpflege dann Verhinderungspflege.


    Person A und Person B sind miteinander nicht verwandt.


    Person B bekommt für diese Verhinderungspflege von der Pflegkasse Geld überwiesen.


    Person B zahlt das Geld dann an nach Ende der Pflegevertretung und Abrechnung mit Belegen an Person A weiter bzw. aus.



    Frage:


    Muss Person A dieses Geld der ARGE melden?


    Wird es auf die Hartz 4 Leistung dann angerechnet?


    Oder ist dieses Geld nicht anrechenbar? Also kein Einkommen? Auch keine Minijobeinnahme oder ähnliches?


    Danke für Antworten.

  • Hintergrund:


    ... nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung,


    https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/komm/PewKoAlgIIV_1/AlgIIV/cont/PewKoAlgIIV.AlgIIV.p1.htm



    3.3 Ersatzpflege von Verwandten/Verschwägerten bis zum 2. Grad oder Pflegepersonen, die im Haushalt leben


    Übernimmt die Ersatzpflege eine Pflegeperson, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, wird die Ersatzpflege nicht erwerbsmäßig ausgeübt.


    Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad sind:


    Eltern,
    Kinder (einschl. der für ehelich erklärten und angenommenen Kinder),
    Großeltern,
    Enkelkinder,
    Geschwister,
    Stiefeltern,
    Stiefkinder,
    Stiefenkelkinder (Enkelkinder des Ehegatten),
    Schwiegereltern,
    Schwiegerkinder (Schwiegersohn/Schwiegertochter),
    Schwiegerenkel (Ehegatten der Enkelkinder),
    Großeltern der Ehegatten,
    ...
    https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/ersatzpflege-bei-verhinderung-der-pflegeperson-verhinderungspflege_idesk_PI17574_HI905812.html


    Fazit: In diesem fiktiven Fall ist es bei einer Fremden Person Einkommen. Es sieht nach erwerbsmässigem Einkommen aus. Damit ist es ist unter Berücksichtigung der Freibeträge für Arbeitseinkommen gegen die ALG II Leistung anzurechnen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 Mal editiert, zuletzt von Spejbl ()