Hallo,
folgender Fall:
Person A bezieht Hartz 4 Leistung.
Person B ist eine kranke und zu pflegende Frau, die in einer Pflegestufe ist und Pflegegeld von der Pflegekasse bekommt.
Person B wird von einer Person C gepflegt.
Person C muss nun ins Krankenhaus und kann Person B nicht pflegen.
Daher hat Person B sich für die Zeit eine Ersatzpflegekraft, Person A, gesucht. Man nennt diese Zeit der Ersatzpflege dann Verhinderungspflege.
Person A und Person B sind miteinander nicht verwandt.
Person B bekommt für diese Verhinderungspflege von der Pflegkasse Geld überwiesen.
Person B zahlt das Geld dann an nach Ende der Pflegevertretung und Abrechnung mit Belegen an Person A weiter bzw. aus.
Frage:
Muss Person A dieses Geld der ARGE melden?
Wird es auf die Hartz 4 Leistung dann angerechnet?
Oder ist dieses Geld nicht anrechenbar? Also kein Einkommen? Auch keine Minijobeinnahme oder ähnliches?
Danke für Antworten.