Unterschreitung des Mindestlohnes ?

  • -Hallo in die Runde,
    meine Frau beginnt nächsten Monat zum zweiten Mal bei einer Gebäudereinigung einen 2-stündigen Putzjob pro Woche.


    -Wie beim ersten Mal auch zahlt die Firma von dem Bruttostundenlohn 9,80 € nur 75 % aus, also 7,35 €


    -Begründet wird das so,das die Arbeiten in einer 3/4 Std. zu bewältigen sei


    - Beim ersten Job war das soweit auch in Ordnung, nur die neue Arbeit ist keineswegs in dieser Zeit zu bewältigen...


    -Ich habe den begründeten Verdacht das diese Fa. generell nach diesem Muster verfährt und ich frage mich ob die nicht auf diese Tour den Mindestlohn aushebelt ?


    -Wenn jemand was zum Thema weiß, Danke im Voraus für Infos

  • Konkludent ist das Praxis. Da ist schwer ranzukommen. Diese Vorgehensweise ist weit verbreitet. Denn, wenn die Anzahl der Stunden nach tatsächlicher Leistung abgerechnet wird, dann wird die Arbeitsleistung teurer und der Kunde springt u.U. ab. Denn dem ist egal, wie der Unternehmer kalkuliert. Und ist eine andere Firma preiswerter (bei gleichwertiger Leistung); auch wenn dabei getrickst wird: Der Kunde nimmt i.d.R. das für ihn günstigere Angebot.


    Um formal den Mindestlohn einzuhalten, weichen nicht wenige Unternehmer darauf aus, daß weniger Stunden abgerechnet werden. Zwei Hauptvarianten gibt es da. Entweder erhöht sich der Leistungsdruck oder es wird auf unbezahlte und nicht abgerechnete Arbeitzeiten ausgewichen.


    In der Regel spielen die Arbeitnehmer da mit, da diese Vorgehensweise symbiotisch wirkt. Der AN berhält seinen Job, der AG kann die Leistung preiswerter anbieten.


    Sicher kann der AN gegen solche Praktiken juristisch vorgehen. Und die Gerichte geben ihm auch Recht. Diese Vorgehensweise zahlt sich aber dann für den Arbeitnehmer in sofern aus, als daß er sich erhöhtem Arbeitsdruck ausgesetzt sieht, ggf. Tendenzen zu Mobbing vorhanden sind (Personalchefs wissen, wie man Druck aufbaut, um jemanden loszuwerden) und/oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine entsprechende Beurteilung im Arbeitszeugnis die Angelegenheit (Stichwort: low performer) quittiert bekommt.


    Ein solcher AN macht sich, vorsichtig gesagt, unbeliebt. Und Unternehmer wissen schon, wie man es macht, "geschäftsschädigendes" Verhalten zu deklarieren und dann als Kündgungsgrund anzugeben. Wird natürlich verklausuliert.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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