BG mit Tochter ...Einkommen von ihr

  • Hallo! Ich weiss nicht ob es so eine Frage hier schon gibt. Mein Problem: Vor ca. 1 Jahr habe ich einen ALG2 Antrag gemacht . Zu der Zeit war meine jetzt 20 jährige Tochter noch Arbeitslos, genau wie ich. In der Zwischenzeit hat sie eine kooperative Ausbildung gemacht und mir wurde der ALg2 Anteil für sie wieder weggenommen. Bekomme also meinen Regelsatz plus Miete. ...Sie arbeitet jetzt nach beenden der Ausbildung in Teilzeit und ich soll nun von ihr Verdienstnachweise bringen, wegen der Bedargsgemeinschaft. Ich möchte nicht das meine Tochter , die so hart arbeitet, jetzt noch mehr mitfinanzieren muss, weil man ihr Lohn auf mein Harz4 anrechnet. Was gibt es da für Rechte, geht das überhaubt? Was genau werden die machen und was kann ich tun? Hoffe ich habe das einigermassen verständlich geschrieben. Wenn nicht einfach fragen. Danke !
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  • Korrekt: Kind fällt aus Bedarfsgemeinschaft: Siehe § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html


    Dort heißt es:
    "4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können."


    Deine Tochter bestreitet ihren Lebensunterhalt selbst. Ihr bildet getrennte BG's.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: