Hallo Zusammen,
kann mir jemand sagen, wie wird das berechnet:
Also ich bekomme ab Juli AlG1 da es nicht fürs leben reicht werde ich zusätzlich ALG2 bekommen.
Im September möchte ich ein Ausländer heiraten der hier in Deutschland nicht gearbeitet hat und war noch nie angemeldet. Wird mir dann mein ALG2 gestrichen?Er arbeitet nicht und hat auch kein Anspruch auf Leistungen.
Kennt sich da jemand aus?
Danke vorab
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Du ziehst also zu ihm ins Ausland?
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Nee, der wird wohl hier her ziehen. So lese ich das. Er hat nach 3 Monaten Anspruch auf Transferleistungen.
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https://dejure.org/gesetze/SGB_II/7.html
Ja sicher. So kann man das auch auslegen. Denn eine Heirat muß es schon sein, denn sonst käme nämlich
" 2. Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen," in Betracht.
Oder ohne Heirat gibt es vielleicht keine Aufenthaltsgenehmigung (über ein Touristenvisum hinaus). Aber erst recht keine Leistung. Das müßte schon mal genauer beschrieben werden.
Na da wird das JC doch sicherlich Hilfestellung dazu geben, selbst Einkommen zu erwirtschaften. Denn es ist zu beachten, wenn ALG 1 und 2 beantragt werden, da ist dann das JC zuständig.
Gut, auf das ALG 1 wirkt sich das nicht aus. Hinsichtlich ALG II: Es wird 1. das ALG 1 unter Abzug 30 EUR Versicherungspauschale, angerechnet.
Dann, ab dem Monat der Heirat sind beide sind 1 BG. Also eine Bedarfsgemeinschaft. Der Angeheiratete ist die ersten 3 Monater vom ALG II ausgeschlossen. Sie bekommt ab Heirat statt der die Regelsatzstufe 1 (404 EUR) die 2 (also 364 EUR) und statt der vollen Miete (soweit angemessen), lediglich 50% der Miete.Wie der Angeheiratete seinen Bedarf und seinen Mietanteil die ersten 3 Monate in Deutschland finanziert?? Das bleibt sein Geheimnis.
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Wie der Angeheiratete das finanziert??? Ein Schelm der an Scheinheirat denkt?
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