Hilfe bei Antragstellung

  • Hallo,
    ich habe mir gerade den Antrag zur Beantragung von Hartz 4 angeschaut und bei einigen Sachen weiß ich nicht so recht, was genau die meinen. Ich will schließlich alles von Anfang an richtig ausfüllen. (Ich weiß, das ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 habe)


    Also hier sind meine Fragen:


    Anlage KdU
    -Gesamtfläche: Muss ich hier auch den Keller mit einrechnen oder nur die Quadratmeter meiner Wohnung?


    -Anzahl der Räume: Muss ich hier auch Flur, Keller, Küche und Bad mit einrechnen oder nur Schlafzimmer, Wohnzimmer, Kinderzimmer.


    -Welchen Nachweis habt ihr erbracht, dafür das ihr mit Gas heizt und auch das Wasser mit Gas erwärmt wird?


    -Nebenkosten (ohne Heizkosten): Wenn ich mit Gas heize bedeutet das dann automatisch, dass in meiner Nebenkostenabrechnung keine Heizkosten vorkommen?


    -Heizkosten: Wie bekomme ich heraus, wie hoch meine Heizkosten sind. Da auch mein Wasser mit Gas erhitzt wird, entsprechen die Heizkosten ja nicht dem monatlichen Abschlag für Gas.


    -sonstige Wohnkosten, sind Kosten, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind. Berücksichtigt werden aber nicht Stromkosten, Telefonkosten, Kabelgebühren etc..: Was kann man den dort überhaupt angeben?


    Hauptantrag
    -Sitz der Krankenkasse: Gebe ich da einfach meinen Wohnort ein, da meine Kk dort auch eine Geschäftsstelle hat? Oder muss dort der Hauptsitz der Kk angegeben werden?


    Anlage VM
    -Ich bin Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft, muss ich das auch angeben?


    -Höhe des Bargelds: Muss ich da wirklich mein Kleingeld zählen, was ich mit mir führe?


    So das war es erst mal. Danke schon mal für eure Hilfe :)


    beste Grüße von Mattis

  • Du gibst das an, was im Mietvertrag steht. Fläche, Miete etc. Eine Kopie bekommt das Jobcenter. Dazu eine Kopie der letzten Betriebskostenabrechnung. Denn es ist ja klar, die Miete variiert hinsichtlich der BK. Wie werden die Räume beheitzt? Ist das in den BK mit drin? Ggf. gibt es bei separatem Heizen einen Vertrag dazu. Den müßtest du mit als Kopie einreichen.


    Bei dezentraler Warmwasseraufbereitung (z.B. Durchlauferhitzer) gibt es eine Pauschale. Laß dir vom Vermiter bescheinigen, daß es bei dir der Fall ist.


    Die von dir genannten "Sonstigen Wohnkosten" sind irrelevant.


    Ich würde bei der KK den Sitz deiner Filialie angeben. Das ist ja deine zuständige Geschäftstelle.


    Vermögen bei Wohnungsbaugesellschaft, du meinst die Kaution und/oder die Genossenschaftsanteile. Explizit finde ich das nicht. Gib es aber in der Rhybrik 7 Sonstiges Vermögen an und beschreibe genau, um was es sich handelt. GGf. ist das ja auch im Mietvertrag schon verankert.


    Bargeld. Ich würde es angeben. Ist ja Vermögen. Das kann nämlich bei Plausibilitätsprüfungen schon relevant sein. Z.B. wenn du mal Geld einzahlen tust oder wenn du mal eine Anschaffung machst, deren Bezahlung nicht auf der Bank auftaucht.


    Oder es kommen mal drei vier Wochen keine Abbuchungen von Netto, Lidl, Edeka & co. Ja, wie sind denn diese Dinge bezahlt worden. Cash. Also, Vermögen anmelden.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Bei der Kaution bzw. Genossenschaftsanteilen gehe ich aber mal davon aus, daß das hinsichtlich des Verwertbaren Vermögen nicht zu berücksichtigen ist. Denn du kannst ja erst bei Wohnungsaufgabe darüber verfügen. Ist ja vertraglich gebundenes Vermögen. Und die Wohnungsaufgabe ist eine besondere Härte. Das kann man natürlich nicht verlangen.


    Es sei denn: Die Wohnung ist zu teuer. Das ist natürlich in anderer Hinsicht von Relevanz. Nämlich ist die Wohnung als solche zu teuer, werden für maximal 6 Monate die tatsächlichen Kosten übernommen, danach nur noch die als angemessen geltenden Kosten der Unterkunft.


    Schau mal vorsichtshalber schon mal in die Richtlinien deiner Stadt hinsichtlich der Angemessenheitskriterien.


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

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  • Hi,
    danke für die erste Hilfe. Nun sind mir aber noch ein par Dinge nicht klar:


    Spejbl schrieb: "Du gibst das an, was im Mietvertrag steht. Fläche, Miete etc. Eine Kopie bekommt das Jobcenter. Dazu eine Kopie der letzten Betriebskostenabrechnung. Denn es ist ja klar, die Miete variiert hinsichtlich der BK. Wie werden die Räume beheitzt? Ist das in den BK mit drin? Ggf. gibt es bei separatem Heizen einen Vertrag dazu. Den müßtest du mit als Kopie einreichen."


    -Muss ich meinen gesamten Mietvertrag dem Jobcenter als Kopie überlassen, oder nur die relevanten Seiten?


    -Ich besitzt eine Gastherme, die sowohl für Warmwasser als auch Heizung zuständig ist (steht auch im Mietvertrag).


    -In meiner Betriebskostenabrechnung steht kein Punkt "Heizkosten". Den einzigen Punkt, den ich mit meiner Gastherme in Verbindung bringen kann, ist die Abgasmessung. Demnach werden die Heizkosten nicht über die Betriebskosten abgegolten. Also sind die Heizkosten in meinem monatlichen Abschlag für Gas mit drin, nur wird dieses Gas eben auch für die Warmwasseraufbereitung genutzt. in der Gasrechnung wird ja nicht aufgeschlüsselt wie viel von dem monatl. Abschlag ich für das Heizen zahlen.
    Kann ich in dem entsprechenden Feld "Heizkosten" nun einfach die Höhe meines monatlichen Abschlags für Gas eintragen? Oder geht es anders? Wie machen den das die Leute, deren Heizkosten nicht in den Betriebskosten mit drin sind und sowohl das Wasser als auch die Heizung mit Gas erwärmen (Gastherme, dezentral)? Hilfe :-(


    Spejbl schrieb:"Bei dezentraler Warmwasseraufbereitung (z.B. Durchlauferhitzer) gibt es eine Pauschale. Laß dir vom Vermiter bescheinigen, daß es bei dir der Fall ist."


    -Wie beantrage ich den diese Pauschale? Muss ich da eine weitere Anlage ausfüllen (Wenn ja, welche?) oder reicht es wenn ich in der KdU-Anlage angegeben habe, dass das Wasser dezentral erhitzt wird und ich den entsprechenden Nachweis (steht im Mietvertrag drin) erbringe?


    Spejbl schrieb:"Die von dir genannten "Sonstigen Wohnkosten" sind irrelevant."


    -Das hatte ich ja auch oben so geschrieben ;-)
    Welche "sonstigen Wohnkosten" sind den relevant?



    beste Grüße Mattis :-)

  • Ja, bei Erstantrag den Mietvertrag komplett. Natürlich nicht das Original, die Kopie langt zu.


    Ja, wenn du ausschliesslich mit Gas heizt, sind es Heizkosten. Daß es auch für die Warmwasseraufbereitung dient, ist unschädlich, da es eben auch dem Heizen dient. Allerdings fällt da die Pauschale für die Dezentrale Aufbereitung für Warmwasser weg, denn diese sind ja in den Keizkosten integriert, also in der Gasrechnung mit enthalten.


    Ja, da es so im Mietvertrag so aufgeführt ist, erklärst du die Heizkosten (Gas) auch als solche.

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  • Hallo an alle,
    nach längerer Zeit habe ich mal wieder ein par Fragen:


    -Wie muss man den Antrag samt Anlagen und Nachweisen abgeben? Gelocht in einem Hefter, ungelocht in so einem Klipphefter, getackert ohne Hefter in einem A4 Umschlag oder wie macht man es richtig?


    -Kann ich zwei PDF Seiten auf eine Blattseite drucken oder muss jede PDF-Seite auf eine extra Blatt Papier? Kann ich ein Blatt Papier beidseitig bedrucken?


    Das mögen für manche komische Fragen sein, aber Behörden können ja sehr kleinlich sein.


    beste Grüße und vielen Dank im Voraus für eure Hilfe :-)

  • Da kenne ich keine Vorschrift.


    Du kannst Hefter oder Aktendulli nehmen. Gelochte Variante. Auch zweiseitiger Druck ist zulässig. Wenn Unterlage in der Ansicht 2 Seiten auf einer noch gut lesbar ist, geht auch das. Macht z.B. bei einer Betriebskostenabrechnung von 8 Seiten Sinn. Also kann mann da schon mal von 8 Seiten auf 2 Blätter hinbekommen.

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  • Hi,
    danke für deine Antwort.


    1)Da ich mich noch nicht als arbeitssuchend gemeldet habe würde mich mal interessieren, wie das dann abläuft. Ich gebe den Antrag am Empfang ab und warte nun auf einen Termin für ein Erstgespräch? Oder melde ich mich online als arbeitssuchend und erhalte dann einen Termin, um meinen Antrag abzugeben?


    2)Dann habe ich noch eine Frage zur Anlage EK:
    -Ich habe kein richtiges Einkommen. (Meine Eltern zahlten mir bis zum gesetzlich vorgeschrieben Alter Unterhalt und ich hatte das Kindergeld.) Es gibt da so einen Punkt "einmalige und/oder unregelmäßige Einnahmen" Da muss ich doch die jährliche Dividendenzahlung angeben, oder?(bin Wohnungsgenossenschaftsmitglied)
    -Und wie ist das mit Schenkungen? Muss ich da auch Geburtstags- und Weihnachtsgeld angeben?
    -Gutschriften (bei Betriebskosten, Strom und Gas) sind doch kein Einkommen oder doch?


    (Bin noch Student und hoffe dass es gleich mit einem Job klappt. Will mich aber damit mal auseinandersetzen, um im Ernstfall nicht in stressigen Zeiten zu leben.)


    beste Grüße,
    Mattis :-)

  • Gesetzt den Fall, daß...


    Du bist also, wie ich es rauslese, unter 25. Wohnst du noch in der elterlichen Wohnung oder hast du bereits einen eigenen Hausstand? Davon hängt u.a. auch ab, ob du mit deinen Eltern eine sogen. Bedarfsgemeinschaft bildest oder nicht. Ist das nämlich der Fall, bekommen entweder Alle oder keiner ALG II. Je nachdem, wie hoch die Einkommen und verwertbaren Vermögen sind.


    Als Student bist du selbst aber vom ALG II ausgeschlossen. In sofern wird die Frage für dich selbst eh erst, wenn überhaupt, nach Abschluss des Studiums relevant.


    Wegen Job hat doch der Bildungsträger sicher Kontakte und/oder du gehst mal ins BIZ der BA für Arbeit. Hartz IV (JC) ist nämlich die ungünstigste Variante. Das wird nämlich spätestens dann klar, wenn die Frage nach den Pflichten eines ALG II Empfängers erörtert werden. Schließlich wirst du da in die Pflicht genommen. Das wird über eine Eingliederungsvereinbarung geregelt. Was auch wichtig ist zu wissen, die Verpflichtungen greifen ab Antragstellung, auch wenn der Bescheid später ergeht. Und zudem kannst du jederzeit zu deinem Vermittler, Fallmanager etc. geladen werden. Und das passiert i.d.R. auch. Und das sicher öfters.


    Und, im ALG II gibt es keinen Berufswunsch. Nach dem Gesetz kann das JC dich auch an Mc.D. und Burger-K. vermitteln, also dort Arbeit anbieten.


    Ja, du stellst dich an der Reception oder am Empfang beim JC vor. Dann werden deine Daten erst einmal aufgenommen. Das zählt auch als Tag der Antragstellung. Da kannst du entweder den Antrag abgeben oder/und es wird noch mal durchgesprochen, was benötigt wird. Dann gibt es einen Termin zur Abgabe.


    Aber auch bei Online geht es nicht schneller. Das einzige, was zählt, ist das Datum. Der Tag der Antragstellung ist der Tag, dan dem du online den Antrag stellst. Schließlich müssen Daten erfasst werden, eine EGV erarbeitet und unterschrieben werden, Unterlagen beschafft werden etc., etc., etc. Da bekommst du sicher einen Termin zugestelllt und es läuft dann genauso ab.


    Ja klar, du mußt Alles, was Einkommen und Vermögen ist, dem JC anzeigen. Dazu gibt es zum Mantelbogen (oder Hauptantrag) die Anlage EK, VM und noch diverse andere Anlagen. Aber das wird dir das JC dezidiert erklären. Und, was für deinen Fall notwendig ist, da bekommst du die auszufüllenden Anlagen. Da wird man dir auch sagen, wie, wo, was auszufüllen ist. Sage ich aber gleich, das Zusammenstellen der Unterlagen ist eine Herausforderung an sich. Im Schwierigkeitsgrad kommt das einer Zusammenstellung von Buchhaltungsunterlagen gleich. Da müssen Unterlagen, Nachweise, Kontoauszüge etc. herbeigeschafft werden. Aber, das ist dir ja nicht neu.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Hi,
    danke für die Antwort.


    "Du bist also, wie ich es rauslese, unter 25.
    Wohnst du noch in der elterlichen Wohnung oder hast du bereits einen eigenen Hausstand? Davon hängt u.a. auch ab, ob du mit deinen Eltern eine sogen. Bedarfsgemeinschaft bildest oder nicht. "


    -Nein ich bin schon älter und ich lebe schon ein par Jahr allein in einer Wohnung zur Miete.

    "Als Student bist du selbst aber vom ALG II ausgeschlossen. In sofern wird die Frage für dich selbst eh erst, wenn überhaupt, nach Abschluss des Studiums relevant."


    -Das ist mir schon klar. Ich habe auch schon einen Studienabschluss. Da ich es mir leisten konnte, habe ich dann noch ein Studium angefangen. Mein Interesse hat sich aber mit der Zeit verflüchtigt. Nun schreibe ich fleißig Bewerbungen und hoffe, dass sich so ein Gang zum Jobcenter abwenden lässt.
    Nun bin ich aber ein Mensch der sich lieber früher als später auf mögliche Katastrophen vorbereitet und deswegen all diese Fragen.

    Nun ist mir bei der Anlage VM noch ein Punkt auf gefallen, wo ich nicht so recht weiß, ob ich das richtig versteh:


    "Schenkungen/Spenden/Übertragungen"
    Hier muss man alles Angeben was man innerhalb der letzten 10 Jahre "aus dem Vermögen einer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person im in- oder Ausland" bekam. Ich habe nach der Scheidung meiner Eltern bei meinem Paps, dann mit Mitbewohner und anschließend allein in einer Wohnung gewohnt. Die Scheidung ist schon länger als 10 Jahre her.
    Soll das heißen, dass ich hier nur die Sachen eintragen muss, die ich von meinem Paps bekommen habe und nicht die von meiner Mom und anderen Verwandten?
    (Von meinem ehemaligen Mitbewohner habe ich die Küche käuflich erworben.)


    beste Grüße Mattis

  • Ja, das ist ein ganz besonderes Schmackerl. Und sicher ist das auch gar nicht allzu bekannt und damit beachtet.


    Hier ist aber folgendes gemeint: Wenn innerhalb der letzten 10 Jahre aus dem Vermögen des Schenkers (also ein Vermögensabgang!) durch Schenkung etc. eine Ausgabe an jemenden erfolgte, dann ist das anzugeben. Das hat den Hintergrund (s. §528 BGB, §529 BGB), daß der Gesetzgeber es so sieht, daß Geschenkt eben nicht immer geschenkt ist. Nämlich z.B. dann, wenn innerhalb von 10 Jahren der Schenker selbst bedürftig wird und Sozialleistungen beantragt.
    http://dejure.org/gesetze/BGB/529.html


    Es wäre bei dir nur anzugeben, wenn du innerhalb der letzten 10 Jahre nachweislich dein Vermögen dadurch geschmälert hättest. Das müßtest du nämlich zurückfordern!!! Also wenn du beispielsweise deine Kinder mit einer ordentlichen Mitgift versiehst, und dann innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren selbst Leistungen beantragen mußt. In deinem Fall gehe ich davon aus, daß dieser Punkt gegenstandslos ist.


    In sofern besteht natürlich bei dem Beschenkten latent die Gefahr einer Rückforderung. Das wird interessanterweise dann in soweit interessant und sogar brisant, wenn der Beschenkte zum Zeitpunkt der Schenkung selbst Leistungen bezog und diese Schenkungen nicht gemeldet hat.


    Dabei reden wir nicht über 1,31 EUR, auch nicht über einen zwei-dreistelligen Betrag, die irgendewann mal gesponsert wurden. Da geht es um: Mein Haus, Mein Auto, Meine Jacht, Meine Rolex, Meine Geldanlage, wie z.B. eine Lebensversicherung (i.d.R. vierstellig und aufwärts).

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Hi,
    ich danke für deine Antwort.


    Also das ich das richtig verstehe: Beim Punkt "Schenkung/Spenden/Übertragung" geht es darum, was ich innerhalb der letzten 10 Jahre für Vermögen(viel Geld oder hochwertige Sachleistungen) anderen Personen hab zukommen lassen. Wenn das so ist, würde dieses Feld bei mir leer bleiben.


    Das soll einer mal verstehen und ich bin weiß Gott mit genügend Intelligenz gesegnet. Die armen Leute die da einfacher gestrickt sind. Irgendwie kommt es mir vor als wäre vieles rund um Hartz 4 jenseits der Logik angesiedelt. Die Mitarbeiter im Jobcenter müssen doch regelmäßig den Verstand verlieren oder sie müssen diese Arbeit WIRKLICH GERNE machen.


    beste Grüße Mattis :-)

  • Richtig. Dann lass das Feld aus. Wenn nicht ist, ist nicht.


    Ja, die Bearbeitung eines ALG II Antrages ist nicht ohne. Wenn man dann noch bedenkt, was daran hängt (sowohl z.B. zeitlich als auch mental)...


    Also das ist schon sehr anspruchsvoll.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Hallo,
    erstmal danke ich dir wieder für die schnelle Antwort. (Du weißt so viel, hast du beruflich mit Arbeitslosen zu tun oder bist/warst du selbst betroffen?)


    Mir ist wieder was beim Durchsehen dieser Anlagen aufgefallen. (Man muss diese Formulare wirklich mehrmals lesen bevor man sie ausgefüllt abgibt, sonst entgeht einem was wichtiges).


    zum Hauptantrag:
    1)"freiwillig gesetzlich versichert", bin ich nur wenn ich ab dem Monat der Antragsstellung einer selbstständigen Tätigkeit nachgehe oder jmd. aus meiner Bedarfsgemeinschaft Sozialgeld bezieht und sich trotzdem versichert. ?
    a) Alle anderen Personen (also der Antragsteller) sind ab dem Monat der Antragstellung pflichtversichert in der Krankenkasse.
    b) Es interessiert nicht was vor dem Monat der Antragstellung war? (Ich meine: Man war arbeitssuchend hat sich noch nicht beim Jobcenter gemeldet aber Krankenkassenbeitrag bezahlt)


    zu VM
    Wer ist von der Rentenversicherungspflicht befreit? Der Otto-Normal-Antragsteller doch nicht?


    KDU
    "sonstige Wohnkosten" Was trägt man den da ein? Oder bleibt das in den meisten Fällen frei?



    beste Grüße, Mattis :-)

  • ...warst du selbst betroffen?


    Allerdinges. Betrachte mich da mal als ineressierten Laien. Davon mal abgesehen, bei uns in der Gegend (BL- Sachsen) ist es schon von Vorteil, wenn man in Sachen SGB II einige Grundkenntnisse hat. Das betrifft ja nicht nur das Rechnerische, Sozialrechtliche und Organisatorische. Auch Rechte und Pflichten sollten schon bekannt sein, auch dahingehend bei der Beurteilung: Was man selbst unternahmen kann, um dem JC "nachzuhelfen", und womit man rechnen muß (z.B. Sanktionspraxis, -grundlagen...), wenn man seine Pflichten (sagen wir mal) zu lasch nimmt.


    Gesetzlich freiwillig versichert sind z.B. Gewerbetreibende, die bei der GKV bleiben. Diese Selbständigen könnten sich ja auch privat versichern. Für den normalen Arbeitnehmer bis zu einer bestimmten Gehaltshöhe kommt diese Option aber nicht in Frage. Da ist man gesetzlich versichert.
    Info wegen Pflichtversicherung u.a. hier:
    https://www.1averbraucherportal.de/versicherung/krankenversicherung/krankenversicherungspflicht#


    Übrigens im ALG II ist seit 2016 die Familienversicherung nur noch für Kinder bis 15 Jahren. Danach wird jeder selber zwingend Mitglied einer Kasse. Das aber nur so nebenher.


    Ähnlich bei der Rentenversicherung. Da muß man einen Antrag stellen, und über den muß positiv beschieden werden. Geht aber nur bei bestimmten Voraussetzungen.
    Oder aber es trifft folgendes zu:
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/211844/publicationFile/40673/08-2011_AloGeldII_DL.pdf


    Du warst über deinen Arbeitgeber krankenversichert. Das ist ja auch gesetzlich geregelt. Und der zahlte ja auch KK- Beiträge.


    Sonstige Kosten als Mieter wüßte ich jetzt nicht, was du zu bezahlen hast. Strom und Gas ist es ja nicht, es sei denn zum Heizen. Muß aber auch sonst nachgewiesen werden. Und Instandsetzungen, dafür ist der Vermieter zuständig. Also nicht dein Bier. Also offen lassen. Was nicht ist, ist nicht.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Hi,
    erst mal vielen Danke für die Antworten :-)


    Zur Krankenversicherung. Da ich Student gewesen bin musste ich einen verringerten Krankenversicherungsbetrag zahlen. Ich hab noch nie in einen Arbeitgeber-Arbeitsnehmer-Verhältnis gestanden. Von daher musste ich nach dem ich nicht mehr familienversichert war (wegen Alter) selbst einen Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Daher meine Frage mit der Versicherungspflicht bei Kk und Rente. Rentenbeiträge habe ich als Student nicht gezahlt.


    beste Grüße
    Mattis

  • Hi,
    danke für deine Antwort.


    Also zum Kkbeitrag. Ich stand noch nie in einem Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis. Nach dem ich nicht mehr familienversichert war (zu alt) bin ich als Student versichert und zahle einen Studentenversicherungsbeitrag. Demnach habe ich auch noch keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt.


    beste Grüße
    Mattis

  • Ja, dann gibst du beim ALG II-Antrag sowohl hinsichtlich KV als auch RV gesetzlich pflichtversichert an.

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  • Danke für die Antwort,
    nun wird in dem Antrag auch nach der Rentenversicherungsnummer gefragt. Da ich noch nicht gearbeitet habe, weiß ich die noch nicht.
    Wie beantrage ich die denn? Geh ich da mit meinem Personalausweis zur Rentenversicherungsanstalt in meiner Stadt und sage: Ich möchte eine Rentenversicherungsnummer beantragen?


    beste Grüße Mattis