450€Job.Nachmittags,wohin mit dem Kind?

  • Hallo.
    Ich bin alleinerziehend und mein Kind ist 10.
    Habe vom Jobcenter eine Stelle in meinem lehrberuf bekommen, den ich 20 Jahre nicht ausgeübt habe.
    erst war von Teilzeit die Rede, es wird aber eher ein 450€Job.
    leider ist der Job nur nachmittags,was ich erst beim Probe arbeiten erfahren habe.
    mein Kind ist 10 und ab nächste Woche 3 Nachmittage bis Abend mindestens halb acht alleine zuhause.
    ich habe niemanden, der nach dem rechten sehen könnte.
    Was kann ich tun?
    ich habe monentan nur noch schlaflose Nächte vor lauter Angst.
    dazu kommt,daß ich eigentlich auf die Tafel angewiesen bin.
    dort kann ich,weil sie nachmittags stattfindet,nicht mehr hin.


    kann mir im Vorfeld bitte jemand sagen,wieviel ich bei einem 450€ Job behalten darf?
    und wieviel,wenn ich Teilzeit arbeite?
    man hört auch immer soviel,daß daß Jobcenter bei arbeitsaufnahme daß Geld streicht.
    kann mir hier jemand sagen,was ich machen kann,damit Miete und überleben gesichert ist?

  • der jobscout hat mit der Firma die Arbeitszeiten für nachmittags ausgemacht,mir aber gesagt,es sei vormittags (steht auch in der Stellen Beschreibung )und gelegentlich nachmittags.
    Was mache ich,wenn es Probleme mit dem Kind gibt?

  • Also mit 10 sollte so ein Kind schon weit genug sein, daß man es mal ein paar Stunden alleine lassen kann. Das Vertrauen muß schon sein.


    Einkommen wird mit ALG II verrechnet, richtig. Aber, da es sich hier um Arbeitseinkommen handelt, gibt es Freibeträge.


    100 EUR als Grundfreibetrag und darüber hinaus von dem 100 EUR übersteigendem Betrag 20%. Gesetzt: 450 EUR Minijob bei Brutto = Netto bleiben 170 EUR.


    Bei Brutto / Nettogehalt wie gehabt 100 EUR Grundfreibetrag und dazu der 100 EUR übersteigende Betrag 20%. Und zwar vom BRUTTO. So weit, so gut.


    Vom NETTOLOHN wird der Freibetrag abgerechnet, der Rest auf das ALG II angerechnet bzw. in Abzug gebracht. Da mußt du mal einen Hartz IV - Rechner bemühen. Es wird verrechnet in dem Monat, in dem das Geld bei dir gutgeschrieben wird.


    Entscheidend ist also, wann das Geld bei dir eingeht. Kommt es nämlich erst im Folgemonat, ist das ALG II im Monat der Arbeitsaufnahme noch in der alten und somit ungekürzen Höhe zu zahlen. Erst bei Geldeingang wird die verminderte, also lediglich noch der Aufstockungsbetrag, rechtens.


    Aber selbst wenn das Geld noch im alten Monat (Monat der Arbeitsaufnahme) zufließt, wird die Sozialleistung i.d.R. noch in alter Höhe als Darlehen bewilligt. Wobei da gilt, es wird nur die Differenz zwischen Aufstockungsbetrag und alter Betragshöhe zurückgefordert.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Bei einem 450 Euro Job können es ja nicht so viele Stunden am Nachmittag sein. Meine Tochter war schon in der 1. Klasse nach der Schule zwei Stunden alleine, weil ich arbeiten musste. Mit 10 Jahren sind die Kids durchaus in der Lage, 2 - 3 Stunden alleine zu bleiben. Vielleicht hast du nette Nachbarn, zu denen deine Tochter gehen kann, wenn sie Probleme hat.

  • Wir probieren es jetzt einfach mal aus.
    Es sind dann an 3nachmittagen pro Woche dann ca.5-6 stünden mit hin-und Rückweg.
    mir kommt es zwar recht viel vor,wo mein Kind alleine ist,aber vielleicht klappt es ja auch.
    übertags ist hier sonst niemand im Haus.


    ich find es nur generell nicht so toll,daß die Stelle beim jobcenter als Teilzeit für vormittags und nachmittags ausgeschrieben war und sich nun als 450€job für nur nachmittags entpuppt.

  • Naja, wird schon. Andere habens auch hinbekommen.

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  • Lieber Hurvinek, es ist aber in Deutschland eigentlich nicht erlaubt, ein zehnjähriges Kind
    5-6 Stunden alleine zu lassen. Das Jugendamt könnte sich melden.
    Es gibt aber normalerweise in den Schulen Betreuungsmöglichkeiten für nachmittags, weil sehr viele arbeiten.
    Ich hätte es nicht gemacht, ich habe eine Betreuungsmöglichkeit gesucht.

  • Hi, hast du da Gesetztestext oder Rechtsprechung? Oder Beispiele aus der Praxis?? Möglich ist ja heutzutage alles Mögliche oder auch Unmögliche.


    Naja, was das Ganze da angeht, bin ich doch ehr skeptisch. Es sollte eigentlich so sein, und es war zu unserer Zeit (in der DDR) auch möglich. Nannte sich Hort. Aber es waren andere Verhältnisse damals. Und wenn Betriebe Schichtsysteme fuhren, gab es auch die Möglichkeit, daß die Kinder in einer betrieblichen Einrichtung betreut wurden.


    Aber mit 10, das ging.


    1. machen diese Einrichtungen heutzutage nachmittags um vier zu. Wie soll das bei Spätschicht gehen?
    2. wird dort oft gestreikt. Jedenfalls immer öfters. Ja, und dann ??? Also soooooo einfach ist das wohl nicht.

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