Zahlungsaufhebung- und Auforderung wegen Ausbildung

  • Hallo alle miteinander,


    ich bin Frischling hier und hoffe auf eure Hilfe. Nach der Schule habe ich Ausbildung angefangen und beim Jobcenter alles rechtzeitig eingereicht inkl. so ein vom Arbeitgeber ausgefüllten Einkommensnachweis. Ich habe aber weiterhin mit meinen Eltern Sozialleistung erhalten und ich dachte das auch zurecht, denn vom 350 im Monat kann man keine Miete usw. zahlen. Nebenbei habe ich auch Fahrschule gemacht und schon fast 3000 dafür ausgegeben.


    Nun habe ich einen Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung erhalten und soll 900 Euro zurückzahlen, weil mir dies wegen meines Einkommens "nicht zustand". Wie soll man Unterkunft, Fahrschule und Klamotten, Essen etc mit 350 in einem Monat bezahlen und damit auskommen. Ich habe kein BAB weil ich bei meinen Eltern wohne (Wohnung), da mein Betrieb nur ca. 10 Km weg war. Ich habe auch kein Bafög bezogen weil ich mir unsicher war, ob ich die Ausbildung weitermache, weil das so "Notplan" war (möchte eig studieren).


    Nun ist die Frage, wie begründe ich das am besten und schön wären mit Gesetzestexten, denn können sie ja mein Widerspruch auch einfach nur ablehnen. Ich habe keine 900 Euro. Ich habe in meinem Antwortschreiben damals (Anhörung) schon geschrieben, dass ich kein BAB, kein Bafög und dazu noch Fahrschule gemacht habe.


    Kann mir jemand helfen? Hat da einer Erfahrung?


    Bitte danke

  • Mit Beginn der Ausbildung bist du von Hartz IV ausgeschlossen. Allerdings steht dir das Kindergeld noch zu. Dein Führerschein ist Privatvergnügen und zählt überhaupt nicht. Die Miete wird kopfteilig berechnet. Du musst deinen Kopfteil bezahlen. Im Übrigen ist Ausbildungsgehalt kein Taschengeld, sondern um davon seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. BAB bekommst du nicht, weil du, wie schon selbst erkannt, zu Hause wohnst. Bafög bekommt man bei einer betrieblichen Ausbildung überhaupt nicht. Wenn du jetzt meinst, dann suchst du dir eine Wohnung, weil du dann BAB bekommst, sage ich dir aber gleich, dass du dann auch nicht über mehr Geld verfügst, weil das erheblich teurer wird.

  • Mit Beginn der Ausbildung bist du von Hartz IV ausgeschlossen. .... BAB bekommst du nicht, weil du, wie schon selbst erkannt, zu Hause wohnst. ...


    Und ich dachte immer, dass man in dieser Fallgestaltung weiterhin im ALGII-Bezug bleibt.

    Zitat

    § 7 SGB II
    (6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende,


    1. die auf Grund von § 2 Abs. 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder auf Grund von § 60 des Dritten Buches keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben,


    Und was sagt der § 60 SGB III

    Zitat

    (1) Die oder der Auszubildende wird bei einer Berufsausbildung nur gefördert, wenn sie oder er


    1.außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils wohnt und.....


    dms

  • Ausgeschlossen nicht, korrekt, aber von den 350 Euro Lohn werden nunmal ca. 180 Euro im Monat (ich gehe von 450 Euro brutto aus) angerechnet. Wenn die Ausbildung seit August läuft sind das Pi mal Daumen also ca. 7 bis 8 Monate Überzahlung. Wäre ich sogar bei 1260 Euro (7 x 180 Euro)...


    Maria, niemand verlangt von dir, dass du mit 350 Euro im Monat alles bezahlst. Fakt ist aber, dass die 350 Euro kein Taschengeld für dich sind, während der Staat über ALG 2 alles andere ungemindert weiterzahlt, obwohl du jetzt selbst Einkommen hast. Das hätte dir logisch sein müssen, dass zumindest ein Teil beim ALG 2 berücksichtigt wird.


    Vereinbare Ratenzahlung. Oder Einbehalt vom ALG 2.