Meine Frau hat sich von mir getrennt. Wir haben die Schulden geteilt. Nach Abzug von Unterhalt, Miete, Versicherung, und Schulden bleiben mir keine 200€ übrig. Kann ich Arbeitslosengeld 2 aufstockend beantragen.
Bin für jede Hilfe Dankbar
Meine Frau hat sich von mir getrennt. Wir haben die Schulden geteilt. Nach Abzug von Unterhalt, Miete, Versicherung, und Schulden bleiben mir keine 200€ übrig. Kann ich Arbeitslosengeld 2 aufstockend beantragen.
Bin für jede Hilfe Dankbar
Ja, den Antrag kannst du stellen. Aber:
Zum Bedarf gehören: Unterhalt, so er tituliert ist, Miete und der Regelsatz. Versicherung ist mit 30 EUR bereits pauschalbei der Einkommensbereinigung berücksichtigt.
Schulden sind irrelevant. Es sei denn, es handelt sich um Wohneigentum. Aber selbst da ist nur der Zins relevant.
Einen möglichen Anspruch kannst du mal mit einem Hartz IV - Rechner prüfen.