WohnGemeinschaft Sohn und Vater - Keine Bedarfsgemeinschaft

  • ich bin selbständig mit geringem Jahreseinkommen - ich würde auch wohngeld bekommen, wenn ich einen Nachweiss erbringe wie
    mein Sohn & der andere Mitbewohner Ihren Mietanteil bezahlen - z.B.: ALK2,Hartz4, usw. -


    mein sohn wohnte bis zu seinem 18ten bei seiner Mutter - Anfang 2016 haben wir zu dritt eine WG gegründet -
    Sohn, ein Bekannter und Ich - wir sind alle drei als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen -


    Mein Sohn fängt im September an zu studieren - er wollte deshalb Harz4 für die Übergangsfase beantragen -
    Das Amt hat Ihn wieder heimgeschickt und gesagt,
    das Ich der Vater einen Antrag stellen müsse, da Er noch unter 25jahre ist (Bedarfsgemeinschaft)!


    jeder geht für sich einkaufen/kochen/waschen und seiner Wege - also keine Bedarfsgemeinschaft, nach unserer Auffassung.


    Ich möchte aber, da ich in der Lage bin durch meine selbständigkeit mein Leben zu bestreiten, auf keinen Fall wieder zur ARGE!


    Wie bekommt mein Sohn den Unterhalt/Mietanteil


    wäre schön, wenn mir jemand hilfreich sein könnte - da ich schon Geld leihen musste, um die Miete & Nebenkosten komplett zu bezahlen.
    Mein Antrag auf Wohngeld wurde abgelehnt, da mein Sohn keinen Nachweiss über Einkünfte beibringen kann.

  • Wie alt ist dein Sohn? Wenn er über 23 Jahre alt ist, laufen auch Schulden bei der KK auf. Wenn er über dich krankenversichert ist, könnte er sich ja einen 450 Euro Job suchen. Dann kann er wenigstens einen Teil zum Leben dazu steuern. Ansonsten ist die Kindsmutter auch zu Barunterhalt verpflichtet ebenso wie du. Er ist dein Sohn und nicht irgendein Kumpel.