Art der Gemeinschaft? - Mietanteil Partner?

  • Hallo Community,


    mein Freund beendet bald sein Studium und wird deswegen zu gegebener Zeit ALG II beantragen. Wir wohnen seit mehr als einem Jahr zusammen und würden dann aus Verwaltungssicht eine eheähnliche Gemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft bilden. Soweit sind wir nun informiert.


    Erste Frage: Welche Art von Gemeinschaft würden wir bilden?
    - Leben seit 2 Jahre zusammen
    - Beide sind über 25 Jahre
    - Keine Kinder
    - Keine Berechtigung /Verfügung auf das Konto des anderen


    Zweite Frage: Erhält mein Partner wenigstens den Mietanteil?
    - Ich bin weiterhin Student und werde finanziell von meiner Familie unterstützt.
    - Mein Vermögen überschreitet den rechtlichen Freibetrag (150€ x Lebensalter).
    - Ich überweise monatlich meinen Mietanteil an meinen Partner (alleiniger Mieter)
    - kein erwerbstätiges Einkommen



    Ich habe einfach die Bedenken das durch den ALG II Antrag meine Vermögenswerte (Ersparnisse) offen legen muss und für seinen Lebensunterhaltungskosten zzgl. Miete aufkommen muss. Ich würde einfach gerne Vorab wissen was uns bevorsteht.


    Ich bedanke mich schon einmal Vorab für eure Antworten.



    Liebe Grüße Vicki

  • Bedarfsgemeinschaft. Es greift aus § 7 SGB II bei euch:


    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html


    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
    1. länger als ein Jahr zusammenleben


    Es reicht also die Erfüllung einer der genannten Bedingungen aus, um als BG veranlagt zu werden.


    Da ihr [I]zusammenveranlag[/I]t werdet, wird euer Gesamteinkommen dem Gesamtbedarf gegengerechnet. Der ermittelt sich aus 2 Personen (Regelsatzstufe 2, also z.Z. 364 EUR/Person) zzgl. die Miete (max. jedoch nach der Richtsatzsammlung als angemessen geltende Miete).


    Du bist als Student vom ALG II ausgeschlossen. Fällt dein Anteil weg. Sein Anteil bei den KDU findet in der Berechnung für seinen Bedarf Berücksichtigung. Er bekommt seinen Regelsatz (90% = 364 EUR, da ja in BG) berücksichtigt.


    Übersteigt die Unterstützungsleistung deiner Familie deinen Bedarf, wird er bei deinem Partner gegengerechnet. Und zwar um den Betrag, welcher deinen Bedarf überdeckt. Ja, und Alles muß angemeldet werden. Beantragt er also für "sich" ALG II, beantragt er für dich gleich mit.


    Beim Vermögen: Es wird kumuliert betrachtet. Die Frage ist daher, ob dein Vermögen und sein Vermögen den Freibetrag (ermittelt aus Lebensjahren beider Personen x 150 EUR) als Ganzes den Freibetrag überschreitet.


    Vielleicht das noch als Nachtrag:


    http://www.studentenwerke.de/de/arbeitslosengeld2

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Ich habe einfach die Bedenken das durch den ALG II Antrag meine Vermögenswerte (Ersparnisse) offen legen muss und für seinen Lebensunterhaltungskosten zzgl. Miete aufkommen muss. Ich würde einfach gerne Vorab wissen was uns bevorsteht.


    Jain, diese deine Bedenken werden z.T. wahr.


    Vermögen offenlegen, ja.
    Für seine Miete und seinen Unterhalt aufkommen, Nein. Seinen Bedarf bekommt ihr ja.


    Es sei denn, ihr seid insgesamt für den Bezug von ALG II zu reich.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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