Leistung zwischen Ausbildung und Studium

  • Hallo,


    ich werde Anfang Juni meine Ausbildung beenden und im Juli für einen Monat in meinem Ausbildungsbetrieb arbeiten (die Zeit dazwischen mache ich Urlaub - bin aber nicht angestellt). Danach werde ich mir eine geringfügige Beschäftigung suchen und ab Oktober studieren.


    Jetzt würde ich gerne für die Zeit zwischen Ausbildungsende und der Arbeit im Juli irgenwas beantragen, um meine Miete bezahlen zu können (an Ausbildungsvergütung bekomme ich anteilig ca. 200 Euro brutto)! Zur Ausbildung bekomme ich vom Jobcenter Leistungen für Unterkunft und Heizung. Ich denke im Juni dann auch nur zeitanteilig bis die Ausbildung beendet ist (08.06.2016).


    Wisst Ihr, ob ich für die "arbeitslose" Zeit im Juni Anspruch auf irgendeine Leistung habe (Wohngeld oder sowas)?


    Viele Grüße

  • Kindergeldanspruch
    https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-premium/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder-in-einer-uebergangszeit-zwischen-2-ausbildungsabschnitten_idesk_PI11940_HI2334389.html


    Arbeitslosengeld 1.
    Wenn es mit einer Übernahme, Weiterarbeit oder deinen Bewerbungen nicht klappt, bist du nach der Berufsausbildung erstmal arbeitslos. Falls der Azubi nach dem Ende der Ausbildung arbeitslos ist, muss er sich sofort bei der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Arbeitsamt arbeitslos melden. Nur wenn du dich arbeitslos meldest, kannst du Arbeitslosengeld bekommen.
    http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/ende-der-ausbildung.html


    Am Sonsten Unterhalt durch die Eltern.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: