Zuverdienst ALG II und Selbstständig/Freiberufler

  • Liebe Forumsmitglieder,


    ich hoffe sehr, ihr könnt mir weiterhelfen!


    Ich bin freiberuflich tätig, habe derzeit aber keine Aufträge, um mich finanzieren zu können. Nun stehe ich davor, Hartz 4 zu beantragen und hatte heute ein erstes Gespräch. Dort sagte man mir, dass ich max. 100 EUR monatlich hinzuverdienen dürfte. Ist das auch der Fall, wenn ich aktuell gar keine Einnahmen habe? Mir wurde gesagt, es richtet sich nach dem Bruttoeinkommen. Und meine zweite Frage: Ich bekomme noch Rückzahlungen aus der Künstlersozialkasse, würden mir die als Einkommen angerechnet? Und für die Angabe der voraussichtlichen Einnahmen (EKS): Kann ich dort auch "Null" oder einen sehr geringen Betrag eintragen? Denn wie soll man realistisch einschätzen, wann wieder Aufträge kommen...?


    Am wichtigsten ist mir die Frage nach den 100,00 Euro Zuverdienst, bleiben mir die, wenn ich in der EKS "Null" eintrage? Denn so könnte ich den wichtigen Kontakt zu einem meiner Kunden aufrecht erhalten, indem ich dort für 100 EUR im Monat auf Honorarbasis arbeite.


    Vielen Dank!
    Sandra

  • 1. 100 EUR Hinzuverdienst ist kein Maximum. Im ALG II ist es so, das das JC dir schon klarmachen wird und dir auch Wege aufzeigt, daß der Hinzuverdienst durchaus mehr als 100 EUR betragen darf und soll. Dazu wirst du ja noch eine EGV unterschreiben.


    2. Bei Arbeitseinkommen gibt es natürlich Freibeträge:


    Lerktüre § 11b SGB II
    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11b.html


    3. Geldzufluss ist Einkommen und zwar in Monat des Zuflusses. Also Rückzahlung aus Künstlersozialkasse ist als (einmaliges) Einkommen anzurechnen.


    4. Kannst du theoretisch machen. Aber: Gewinne sind nach Ablauf des 6 monatigen Bewilligungszeitraum in einer abschliessenden EKS zeitnah und real und korrekt zu erklären. Soweit klar. Verluste im sechs-Monats-Mittel werden als eine "Schwarze Null" gerechnet (also, wenn im Bewilligungszeitraum insgesamt ein Verlust sich errechnet). Es besteht keine Möglichkeit, die Verluste in den nächsten Bewilligungszeitraum vorzutragen. Auch das ist ein Unterschied zum Steuerrecht.


    Die Nachweise (sagen wir Auswertungen wie z.B. die BWAs, Betriebsunterlagen, Buchhaltungsunterlagen, Verträge etc. ...) sind vorzulegen.
    Hier kannst du dir schon mal ein Bild machen, wie das Ganze funktioniert. Antrag, Bewilligung etc. etc.


    https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtyx/~edisp/l6019022dstbai389391.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI389394


    5. Das JC wird natürlich darauf bedacht sein, dich in Lohn und Brot zu bringen. Was ist zumutbar?
    Lies dazu §10 SGB II. Alle Einkunftsarten sind Option. Auch als abhängig Beschäftigter.
    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10


    Du wirst da mitspielen, denn sonst gibt es keine Stütze. Ist wie im Sport (Sponsoring). Da gibt es Verträge. Hatte ich im Punkt 1 schon angesprochen. Die EGV, bekannt als Eingliederungsvereinbarung. Das ist sozusagen der "Sponsorenvertrag", also der Vertrag über den Bezug von ALG II.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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