Verjährungsfrist Rückforderung Leistung Hartz 4

  • Guten Tag
    Ich bin im Januar 2016 Hartz 4 losgeworden,aufgrund Arbeitsaufnahme.
    Meine Frage das Amt will jetzt von 2014 zuviel gezahltes Unterhaltsgeld zurück erstattet haben. (Leiharbeit)
    Ich habe desweiteren noch keine Antwort auf meine letzte im Februar eingereichte Bedarfsmeldung.
    aber eine Rückforderung für Januar 2016.


    Wie sollte ich mich verhalten.


    Danke schon mal für Ihre Antworten.

  • Erstmal solltest du die Sachlage vernünftig schildern. Zuerst einmal, was die verschiedenen Jahresangaben mit 2016 und 2014 sollen. Und was du mit "letzte im Februar eingereichte Bedarfsmeldung" meinst.


    Wieso für Januar 2016 schon irgendwas verjährt sein sollte, entgeht mir. Wenn es aber (auch) um Rückforderung tatsächlich von 2014 geht, solltest du mitteilen, ob du damals das ALG 2 lediglich vorläufig erhalten hast oder aber, aus welchem Grund das JC jetzt erst zurückfordert. Es kommt nämlich bei "Verjährung" darauf an, wann die Behörde alle leistungserheblichen Tatsachen bkannt waren. Wenn du z. B. in 2014 nur gemeldet hast, dass du Arbeit hast, Lohnnachweise und Kontoauszüge aber jetzt erst dem Amt zugingen, ist gar nichts verjährt. Wenn die Bewilligung nur vorläufig war, auch nicht, weil es da keine Fristen gibt wie in § 45 SGB X.