Ich wohne als ALG2-Empfängerin in einer kleinen Wohnung, die hauptsächlich mit Gas beheizt wird. Die Küche und das Bad waren bei Einzug ohne Heizung!! Sprich: eiskalt im Winter!!
Nachträglich wurden nun in Küche und Bad Elektroheizungen installiert. Die Verbrauchskosten für Gasheizung zahlt das Jobcenter. Nicht die anfallenden Stromkosten für die beiden Elektroheizungen in Küche und Bad, da in der Stromrechnung ja auch der normale Verbrauchsstrom eingeschlossen ist. Ein digitaler Zwischenzähler wird nicht akzeptiert, da mobil. Hat jemand eine Ahnung wie ich vorgehen kann? Gibt es irgendwelche Urteile?
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Da ist es sicher ratsam, daß der Energielieferant (z.B. die Stadtwerke) jeweils einen separaten Zähler installiert.
Dann muß zwingend eine separate Abrechnung erfolgen. Die Kosten für den Heizstrom müssen als solche auch auf den Rechnungen des Energielieferanten ausgewiesen werden. Hilfsweise schon mal in den Vorauszahlungen anpassen lassen.
So einfach vermischen, das geht nicht. Heiz- und normaler Verbrauchsstrom sind vom Energielieferanten separat auszuweisen.
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