ist es möglich, dass ich bei laufendem bezug von alg2 von einem elternteil das von mir seit langem selbstbewohnte haus (110m2 wohnraum, garten), für welches ich bisher miete bezahlt habe, geschenkt bekommen kann als vorweggenommenes erbe und dann weiterhin darin wohnen kann, ohne es veräußern zu müssen? hätte ich gegebenenfalls anspruch auf beihilfen zu grundsteuer, renovierungskosten, gebäudeversicherung etc. ?
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Möglich ist es durchaus, wer will den jetztigen Hausbesitzer daran hindern, des dir zu schenken? Wenn du aber meinst, dass es quasi anrechnungsfrei einfach über geht und du ALG 2 weiter bekommst, dann wird das nichts. Denn: alles was du WÄHREND des ALG 2 Bezuges dazu bekommst, ist EINKOMMEN. Das heißt, dass du das Haus verwerten müsstest. Zumindest für einen Zeitraum von 6 Monaten wäre das so (einmaligens Einkommen). Aber auch danach ist das Haus als Vermögen nicht geschützt, soweit du nicht noch Familie hast, denn 110 qm wären für eine Person zu groß. Das BSG geht hier von 90 qm als angemessenes Hausgrundstück für 1 bis 2 Personen aus.
Von daher sieht es wohl nicht gut aus.
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