Hallo zusammen,
auf Grund einer Schwerbehinderung ist es mir nicht möglich, ohne Umwege in das Arbeitsleben integriert zu werden.
Ich bin letztes Jahr (April 2015) von Baden-Würtemberg, aus meinem Elternhaus, nach Nordrhein-Westfalen gezogen und hier bei der zuständigen Reha-Arbeitsargenturstelle, zur Wiedereingliederung in verschiedene Maßnahmen gesteckt worden. Den Lebensunterhalt un Höhe von 400€ (Mittlerweile 405€)/Monatlich wurde mir vom Jobcenter (U25) bezahlt. Die Miete würde anscheinend nicht übernommen werden, da ich gewisse Kriterien nicht erfüllen würde.
Die Mietkosten von 300 Warm (bei ~44m²) wurden bis Dato von meinen Eltern über ein Jahr übernommen.
Da ich mittlerweile mit meiner Freundin zusammen gezogen bin, waren wir zusammen wieder beim Jobcenter, das uns mitteilte, dass die die Miete doch übernehmen würden. Also habe ich den Mietvertag und eine Vermieterbescheinigung vorgelegt, was aber mittlerweile schon ein Monat zurück liegt. In dieser Zeit habe ich weder eine Mitteilung in Form eines Briefes oder sonstiges erhalten und sitze nun ohne Miete da.
Habe also nachgefragt und mir wurde versichert, dass das Amt sich zeitnah (3-5 Werktage) bei mir meldet um die Mietzahlung in die Wege zu leiten. Zusätzlich wurde noch vermerkt, dass es möglich wäre die, von den Eltern bereits bezahlten Mietkosten des gesamten letzten Jahres in Form einer Rückzahlung zu erhalten.
Darum würde ich gerne wissen, ob das wirklich der Fall sein kann, dass ich die ganzen ~3800€ zurück bekomme (bzw. Meine Eltern), oder es nur eine Vertröstung des Jobcenters ist.
Lg Tobi
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Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das Amt da alles nachzahlt ... aber vllt ist es einen Versuch wert.
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