Anspruch ALG nach Auslandsjahr UND Techniker

  • Guten Tag die Herrschaften,


    befinde mich der Zeit im Ausland (Work&Travel) und moechte ueberpruefen, ob ich Anspruch auf ALG habe und ob/wann dieser Anspruch evtl. waehrend meiner Zeit hier verfaellt.


    Warum ich mich an euch wende? Weil die hochqualifizierten, staatlich zwangsfinanzierten Fachkraefte UEBERHAUPT KEINE AHNUNG HABEN! Habe den "Service" der Arbeitsagentur 2-3 mal zwischen dem Wechseln der Berufe in Anspruch genommen/ nehmen muessen. Die Auskunft war nicht nur schlecht/ sondern teilweise auch hochgradig falsch!


    Jetzt zum wesentlichen...


    Ich geh mal davon aus, dass es auf ALG 2 hinauslaufen wird wenn ueberhaupt?


    Hier einige Eckdaten:


    06.2015 - 09.2015 Angestellter bei Firrma X (befristeter Vertrag)


    09.2013 - 06.2015 Weiterbildung zum Techniker (Bemessungszeitraum vom BAFOEG endete am 07.2015???)


    01.2013 - 09.2013 Facharbeiter bei Firma Y


    09.2013 - 05.2015 Facharbeiter bei Firma Y auf 400 Euro Basis


    Die Taetigkeiten zuvor sind nicht mehr relevant?! 1,5 Jahre Facharbeiter bei Firma Z und 3 Jahre Ausbildung bei Firma Z.


    Die letzte Arbeitslosenmeldung war vor der Technikerschule! 3 Tage???


    Nach dem Abschluss bin ich fliessend bei Firma X angefangen und habe mich nach dem Auslaufen des Vertrages/ vor meiner Abreise NICHT arbeitslos gemeldet.


    Wenn ich ueberhaupt Anspruch haette, waeren das minus 3 Monate Sperrzeit wegen fehlender Meldung?


    Und bitte nicht pauschalisieren und behaupten, dass man auf Grund des Auslandsjahr keinen Anspruch hat...
    Ich kenne eine Person A die nach der Rueckkehr eine Summe X unmittelbar ausgezahlt bekommen hat, jedoch unter anderen Umstaenden.


    Gruesse und vielen Dank im Voraus

  • Wenn du 3 Tage arbeitslos gemeldet warst UND Arbeitslosengeld beantragt/erhalten hast, könnte durchaus noch ein Anspruch auf ALG 1 bestehen, denn den kannst du 4 Jahre lang geltend machen.


    Aber, was weiß ich schon... so als "hochqualifizierte, zwangsfinanzierte Fachkraft, die ÜBERHAUPT KEINE AHNUNG hat"....

  • Wenn mir einer dieser Leute eine falsche Information gibt, die mich um 12.000 Euro aermer machen kann und gemacht haette, wenn ich es nicht besser gewusst haette, kann ich meiner Meinung nach ruhig in herablassendem Ton sprechen. Das ist definitiv keine Lappalie mehr.


    Aber vielen Dank fuer die Info.

  • Ja weil ich aus meinen 3 Besuchen beim Arbeitsamt gelernt habe, dass ich mir am besten SELBER helfen kann.


    Abgesehen davon, was passiert wenn ich einen Fehler mache und mich zu spaet arbeitslos melde?(Ich war zwischen meinem Arbeitsplatzwechsel fuer 5 Tage arbeitslos und habe mich zu spaet gemeldet (vielleicht weil ich mit einer Jobsuche beschaeftigt war?) UND mir eigenstaendig die neue Arbeitsstelle besorgt (wie bisher immer). Bedeutet, dass ich der Agentur fuer Arbeit Aufwand und Kosten erspare. Nichtsdesto trotz, richtig, mit SANKTIONEN abgestraft. Muss ja alles seine Richtigkeit haben. Und der Herr macht einen schwerwiegenden Fehler und was passiert? Richtig, NICHTS. Wo ist die Verhaeltnismaessigkeit?


    Mich dazu zwingen ein Formular fuer das anstehende Gespreach auszufuellen, was ich natuerlich gemacht habe. Was passiert wohl wenn ich es nicht mache...?
    Dass er mir dann falsche Informationen gegeben hat bedeutet, dass er sich weder das durchgelesen hat was ich in diesem Formular aufgeschrieben habe, noch sich eigenstaendig auf das Gespreach vorbereitet hat. Was hat das noch mal fuer Konsequenzen fuer ihn? Dass er weiter von mir finanziert wird und genau so weitermachen kann...


    Aaaber das ganze geht am Thema vorbei.

  • Hallo,
    war das nicht bloss eine Woche, wenn man sich zu spät meldet?


    Meldet man sich gar nicht, dann gibt es doch nichts.


    dms


    Hey,
    was genau meinst du mit einer Woche? Das man eine Woche Zeit hat sich verspaetet zu melden?


    Und wie bereits oben erwaehnt. Ich kenne eine Person X die sich NACH seinem Auslandsaufenthalt gemeldet hat und ausgezahlt wurde, minus 3 Monate Sperrzeit. Sinnhaftigkeit bleibt fragwuerdig, aber darum geht es hier nicht.

  • Hey,
    was genau meinst du mit einer Woche? Das man eine Woche Zeit hat sich verspaetet zu melden?


    Und wie bereits oben erwaehnt. Ich kenne eine Person X die sich NACH seinem Auslandsaufenthalt gemeldet hat und ausgezahlt wurde, minus 3 Monate Sperrzeit. Sinnhaftigkeit bleibt fragwuerdig, aber darum geht es hier nicht.


    Zitat

    Eine Sperrzeit von einer Woche kann eintreten, wenn Sie sich nicht – wie
    beschrieben – bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
    Nähere Informationen zur Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuche finden Sie im Internet


    Suche nach Merkblätter für Arbeitslosengeld. Da kannst du alles nachlesen und dich informieren.
    Alternativ die Webseite der Bundesagentur für Arbeit.


    Da findet man Informationen, wann es drei Monate Sperrzeit gibt.


    Und zu guter letzt kann man sich auch mal den Gesetzestext anschauen.


    dms