Servus,
Ich stehe ab dem 01.08.2016 in einem Arbeitsverhältnis (Ausbildung).
Mein Bruttoverdienst liegt bei 750€ im ersten Lehrjahr.
Da meine Mutter Hartz IV bezieht, ich somit auch, leben wir in einer Bedarfsgemeinschaft, was bedeutet, dass ich von meinen knapp 600€ Netto wohl nichts sehen werde.
Ich dachte mir, da ich meinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann (Miete 120€ + Lebensunterhaltskosten 340€) falle ich aus der Bedarfsgemeinschaft raus und bilde eine Haushaltsgemeinschaft in der nicht gemeinsam gewirtschaftet wird (§ 7 Absatz 3 SGB II – Leistungsberechtigte). Aber laut der Jobcenter Mitarbeiterin tue ich das nicht.
Sie meinte, solange ich nicht 25 sei, habe ich Pech und würde quasi für nichts arbeiten.
In diesem Moment, habe ich sämtliche Sympathien für jeden empfunden, der in einem Jobcenter ausgerastet ist.
Hat diese Jobcenterschnalle nun recht? Gehe ich für nichts und wieder nichts arbeiten?