Umgansrecht

  • Hallo,ich bin neu hier und hätte eine Frage:
    Fall:


    Eltern geschieden, 1 minderjähriges Kind ( 9 J. ). Vater unterhaltspflichtig, aber zahlungsunfähig.
    Die Mutter lebt auswärts und ist berufstätig, Höhe des Einkommens unbekannt.
    Das Kind ist alle 14 Tage beim Vater. Bisher erhielt der Vater dafür pro Tag 8 Euro.
    Nun kam folgende Mitteilung des Jobcenters: Die Mutter sei verpflichtet, diese 8 Euro Unterhaltskosten pro Tag für die Dauer des Besuchs beim Vater zu bezahlen.


    Frage: Stimmt das?
    Die Mutter sagt dazu: Ich bezahle nicht. Wenn der Vater darauf besteht, 8 € zu erhalten, muss er sich weiterhin ans Jobcenter wenden.
    Das Jobcenter sagt: Wir bezahlen nichts mehr (2015 wurde anstandslos bezahlt).


    Wer hat Recht?
    Was kann man tun?
    Antwort wenn möglich bitte hier ins Forum. Danke sehr.

  • Der Vater kann nicht einfach sagen, ich hab kein Geld und zahle deswegen nicht. Mit der Arbeitslosigkeit versuchen auch viele, der Zahlung zu entgehen,aber: Unterhalt geht vor allem! Heißt: Dann muss der Vater sich eine Arbeit suchen! Es kann der Mutter nicht zugemutet werden das Alleine zu tragen. U-Ton meine Anwältin. Ich würde zu einer guten Anwältin, Anwalt gehen am Besten Fachanwalt Familienrecht und das anfechten, Entscheidung JC. Hoffe etwas zur Klärung beigetragen zu haben. Viel Erfolg!