Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe, dass ich meine Anfrage im richtigen Forum platziert habe.
Es geht um folgendes: Ich bin alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern und einem Halbtagsjob. Meine Firma hat nun beschlossen, ihre Personalabteilung von Frankfurt nach Düsseldorf zu verlagern. Nach langen Verhandlungen wurde festgelegt, dass das für Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern als unzumutbar zu betrachten ist und sie in diesem Falle eine Änderungskündigung mit Abfindung bekommen würden. Da ich keine 2,5 Stunden pro Strecke pendeln kann, wird es also darauf hinauslaufen, dass ich die Firma verlassen muss. In diesem Falle steht mir die Abfindung zu. Vor zwei Monaten habe ich Sozialhilfe beantragt und bekomme diese nun auch.
Meine Frage nun: Wie wird die Abfindung angerechnet? Bleibt mir ein Freibetrag, also kann ich einen Teil davon behalten? Gibt es noch etwas, was ich berücksichtigen muss?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten und liebe Grüße,
Nelli