Anrechnung von Abfindungszahlung

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und hoffe, dass ich meine Anfrage im richtigen Forum platziert habe.


    Es geht um folgendes: Ich bin alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern und einem Halbtagsjob. Meine Firma hat nun beschlossen, ihre Personalabteilung von Frankfurt nach Düsseldorf zu verlagern. Nach langen Verhandlungen wurde festgelegt, dass das für Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern als unzumutbar zu betrachten ist und sie in diesem Falle eine Änderungskündigung mit Abfindung bekommen würden. Da ich keine 2,5 Stunden pro Strecke pendeln kann, wird es also darauf hinauslaufen, dass ich die Firma verlassen muss. In diesem Falle steht mir die Abfindung zu. Vor zwei Monaten habe ich Sozialhilfe beantragt und bekomme diese nun auch.


    Meine Frage nun: Wie wird die Abfindung angerechnet? Bleibt mir ein Freibetrag, also kann ich einen Teil davon behalten? Gibt es noch etwas, was ich berücksichtigen muss?


    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten und liebe Grüße,
    Nelli

  • Na da gucke mal in die Rechtsprechung. Und was ist bei einer Abfindung "angespart"?


    Wenn die Abfindung gezahlt wird in einen Zeitraum vor dem ALG II Bezug, dann wäre es Vermögen. Gut, aber da gilt: Wir der Vermögensfreibetrag überschritten (egal um wieviel), gibt es gar kein ALG II.


    Fällt die Zahlung in einem Zeitraum mit ALG II- Bezug, ist es Einkommen. Und zwar monatlich jeweils der sechste Teil für sechs Monate ab Zufluss. Danach ist der Rest Vermögen.


    Mal so gesehen: Die Abfindung will ihr ja keiner nehmen. Nur sozialtechnisch unterliegt den Bestimmungen für Einkommen. Und das wird nur dann nicht angerechnet, wenn eine (im Sinne des SGB II) Zweckbindung vorliegt und nachgewiesen wird.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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