Unterstützung bei Heizkosten - Strom

  • Hallo,


    möchte mich erkundigen, ob, und wenn ja, welche, Unterstützungen es seitens der ARGE bei der Zahlung der Stromkosten gibt, denn es wird rein elektrisch geheizt.
    Dem Umzug in diese Wohnung wurde von der ARGE zugestimmt, die Wohnung ist einzig mit einer elektrischen Fußbodenheizung ausgestattet.


    Obwohl es nur einen richtigen Stromzähler gibt, kann am Sicherungskasten der Anteil der Heizung am Stromverbrauch abgelesen werden.


    Nun ist mit mindestens 100€ Stromkosten zu rechnen, was kaum allein von den ca. 400€ gezahlt werden kann.


    Danke im voraus.

  • Die Wohnung ist nicht meine bzw der Fall bezieht sich nicht auf mich.


    Ich hab damals mit Kohleofen immer eine Pauschale bekommen, deshalb kenne ich das nicht.


    Das heißt, die tatsächlichen Heizkosten werden übernommen?

  • Gibt es da eine Berechnungsgrundlage?


    Oder wie macht man das? Sie rechnet jetzt mit 4500kWh jährlich, aber da sie noch nie mit Strom geheizt hat fehlt die Erfahrung.


    Von den 4500kWh sind 3000kWh für die Heizkosten veranschlagt. Die Heizung hat einen digitalen Stromzähler (wahrscheinlich nicht geeicht), da könnte man dann die Werte zB monatlich ablesen.


    Aber die monatlichen Abschläge sind natürlich auch jetzt im Frühling schon sehr hoch.

  • Hallo,


    jetzt zum Winter wird das Thema wieder aktuell.


    Also das Problem ist ja, es gibt nur einen geeichten Stromzähler, der halt den Gesamtstromverbrauch zählt.


    Darüberhinaus gibt es noch einen digitalen Stromzähler an dem Heizungsregelsystem selber. Der zeigt den reinen Heizungsstromverbrauch an, ist aber nicht geeicht.


    Im Moment zahlt das Amt pauschal 100€. Als Grundlage wollte es den Abschlagsplan mit dem Stromlieferanten sehen.
    Ich befürchte, es ist besser, vor dem Winter eine belastbare Regelung zu finden mit dem Amt.


    Wenn das Amt den tatsächlichen Verbrauch zahlen muss, wie kann ich dem Amt in diesem Fall ausreichend darlegen, wie hoch mein Verbrauch zum Heizen ist?


    Ich hoffe man versteht das Dilemma...?!

  • Ich denke, es geht nicht um dich selbst? Ansonsten: 100 Euro Heizkosten (für eine Person?) ist mehr als angemessen. Zu mehr wirst du das JC wohl kaum bewegen können. Wie hoch ist denn überhaupt dein monatlicher Stromabschlag insgesamt? Eine Änderung wird erst erfolgen, wenn der Stromversorger erstmals den Strom endabrechnet und Guthaben/Nachzahlung und neuen Abschlag bestimmt.

  • Es geht im Prinzip nicht um mich selber (ich bin als Student sowieso kategorisch ausgeschlossen was Hartz angeht), ich schreibe das aber so als ob es mein Fall ist - ist leichter.


    Ich weiß nicht ob du genau die Situation verstanden hast? Soweit ich weiß, muss die ARGE die tatsächlichen Heizkosten zahlen, oder nicht? Die sind halt leider, da elektrische Fußbodenheizung, höher als 100€ im Monat.


    Nein, nicht eine Person. Eine Mutter mit drei kleinen Kindern.


    Der Abschlag liegt bei 200€ derzeit.


    Ich hätte da gerne Klarheit, bevor die Beträge fällig sind. Wie soll dem Amt nachgewisen werden, wieviel Strom auf die Heizkosten zu beziehen sind?

  • Das JC muss nur solange die tatsächlichen Heizkosten zahlen, wie es nicht über eine Senkung auf Angemessenheit belehrt hat. Der Angemessenheit liegt nach Rechtsprechung des BSG der jeweilis gültige Heizspiegel (entweder der örtliche oder dann der bundesweite HKS) zugrunde. Die bundesweiten Heizspiegel findest du hier: http://www.heizspiegel.de/heizspiegel/bundesweiter-heizspiegel/


    Da Strom dort nicht aufgeführt wird, kann einfach der für die Personenanzahl höchstmögliche Wert der rechten Spalte genommen. Im HK Spiegel 2015 wären das 22,30 EUR/qm. Bei 4 Personen sind 90 qm angemessen. Das macht angemessene Heizkosten von 2007 Euro/Jahr, also 167,25 Euro/Monat. Es kann aber auch weniger sein, wenn das gesamte Haus (nicht nur die Wohneinheit) mehr als 250 qm hat.


    Es kann aber auch sein, dass vom Stromabschlag einfach der im Regelsatz enthaltene Anteil für Strom abgezogen wird. Das ist für eine erwachsene Person derzeit so um die 30 Euro, für Kinder dann etwas weniger. Gehen wir mal von durchschnittlich 15 Euro/Kind aus, wären wir bei 75 Euro, die in den Regelsätzen drin sind. Da kämen wir auf etwa 125 Euro Strom, die als Heizkosten zu berücksichtigen wären.



    Ändert aber nichts daran, dass, nur weil es jetzt Winter wird, irgendwas geändert wird. Der Stromabschlag bleibt ja monatlich gleich hoch. Die Änderung erfolgt, so denn eine erfolgt, mit der nächsten (ersten?) Jahresabrechnung.

  • Danke für die Antwort.


    Nimmt man die zweite Berechungsmethode, würde das JC also mehr zahlen, wenn man einen höheren Abschlag zahlt? Das ist doch merkwürdig.


    Kann man vom JC verlangen, dass es offenlegt, nach welcher Berechnungsgrundlage es verfährt?


    Etwas Klarheit wäre da wünschenswert. Die von dir errechneten 167€ sind ja schon deutlich mehr als die bis jetzt gezahlten 100€ pro Monat.


    Ich denke, beim JC kann es nicht schaden, sich da frühzeitig mit dem JC zu verständigen. Rückforderungen sind immer problematisch, sowohl seitens des JC als auch seitens des Empfängers.