Absolvent zieht zu Eltern SGB XII (Grundsicherung)

  • Hallo Leute, bin neu hier. =)


    Bei mir geht es um folgenden Sachverhalt: Ich bin 28 Jahre alt und beende demnächst mein Studium. Ich wohne alleine und da ich kein BAFÖG mehr bekomme, werde ich zu meinen Eltern ziehen, um Kosten während der Bewerbungsphase zu sparen. Ich habe dort kein eigenes Zimmer, sondern schlafe auf der Couch im Wohnzimmer.
    Meine Eltern beziehen "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" nach SGB XII. Ich denke darüber nach, Hartz IV zu beantragen und frage mich nun, welche Konsequenzen dies für mich und für meine Eltern hat. Soweit ich mich informiert habe, befinde ich mich nicht in einer gemeinsamen BG mit meinen Eltern, da ich über 25 bin. Dementsprechend müsste ich eine eigene BG darstellen. Welche Leistungen kann ich erwarten? Regelsatz und Krankenversicherung? Ändert sich die Berechnung der Miete meiner Eltern, obwohl ich kein eigenes Zimmer habe?


    Mich interessiert noch ein weiterer Sachverhalt. Nachdem ich hoffentlich einen Job gefunden habe, kann ich mir vorstellen noch einige Monate bei meinen Eltern zu wohnen. Ich habe gelesen, dass hierbei eine "Haushaltsgemeinschaft" unterstellt wird, wir uns gegenüber finanziell einstehen, und aus einem Topf wirtschaften und man so einer Vermutung widersprechen könnte. Bei uns wäre es dann so, dass jeder seine Sachen selbst kauft, wir getrennte Bankkonten, etc. haben und ich dort einfach nur lebe. Kann ich das plausibel machen, obwohl ich kein eigenes Zimmer habe? Muss ich dann einen Teil der Miete übernehmen? Müssen wir einen Mietvertrag machen?


    Wenn ich diese Vermutung nicht wiederlegen könnte, welche finanziellen Belastungen kommen dann auf mich zu bei z.B. 2000 € Nettogehalt?


    Sorry, für die vielen Fragen, aber ich bin bei meiner Recherche nicht ganz schlau geworden, und ich kann mir gut vorstellen, dass diese Anlegenheit bei SGB XII anders geregelt ist, als bei SGB II. Ich habe mal gelesen, dass Kinder bei SGB XII erst ab einem Jahreseinkommen von 100000 für ihre Eltern einstehen müssen, aber ich bin mir nicht sicher, ob dies auf diesen Sachverhalt übertragbar ist.


    Danke im Voraus für Eure Hilfe.