wieviel müssen eltern oder kinder zahlen?

  • hallo brauche dringend hilfe


    ich bin 54 jahre alt und laut LVA erwerbsunfähig auf allen arbeitsmärkten unter 3 stunden.
    nun habe ich ein aufhebungsbescheid von harz 4 erhalten und sollte nachdem man mich nochmals begutachtet hat und meine erwerbsunfähigkeit erneut bestätigt wurde zu 100 % rwerbsunfähig und damit grundsicherung erhalten.
    weil die LVA karlsruhe meine erwerbsunfähigkeit aber erstmal auf 2 jahre befristet hat bekomme ich jetzt keine grundversorgung sondern sozialhilfe (hilfe zum lebenunterhalt ).
    nun sind darauf hin meine mutter (in 2 ehe verheiratet 75 jahre alt rentnerin sowie mein stiefvater angeschrieben worden wegen unterhaltszahlungen an mich.
    desweitern wurde meine tochter angeschrieben ebenfalls wegen unterhalt mir gegenüber !!!
    kann mir hier jemand sagen wie hoch den die freigrenze ist bevor besonderst meine tochter zahlen muss ??
    und wieviel dürfen meine mutter und ihr mann auf der hohen kannte liegen haben ?ohne das das amt da dran geht ??


    bitte brauche schnelle hilfe hier spielen sie alle verrückt und sind stinke sauer